Landschaftsschutzgebiet Ortsrandlagen von Hagen

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Landschaftsschutzgebiet Ortsrandlagen von Hagen

Das Landschaftsschutzgebiet Ortsrandlagen von Hagen mit 56,8 ha Flächengröße liegt im Stadtgebiet von Sundern und im Hochsauerlandkreis. Das Gebiet wurde 1993 mit dem Landschaftsplan Sundern durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises erstmals als Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit dem Namen Landschaftsschutzgebiet Südliche und östliche Ortsrandlagen von Hagen und einer Flächengröße von 7,76 ha ausgewiesen.[1] Bei der Neuaufstellung des Landschaftsplanes Sundern wurde das LSG mit neuem Namen erneut ausgewiesen und deutlich vergrößert. Das LSG wurde als Landschaftsschutzgebiet vom Typ B – Ortsrandlagen, Landschaftscharakter ausgewiesen.[2] Ursprünglich hatte das LSG zwei Teilflächen und aktuell sechs Teilflächen. Das Naturschutzgebiet Extensivgrünland südlich Hagen ist vom LSG umgeben.

Beschreibung

Das LSG liegt um Hagen (Sundern) und Aussiedlerhöfe am Siedlungsrand. Im LSG liegt das Das LSG gehört zum Naturpark Sauerland-Rothaargebirge. Das LSG umfasst hauptsächlich Grünland und einige Äcker.

Schutzzweck

Die Ausweisung erfolgte u. a. zur Sicherung der Vielfalt und Eigenart der Landschaft im Nahbereich der Ortslage sowie in alten landwirtschaftlichen Vorranggebieten insbesondere durch deren Offenhaltung; Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts hinsichtlich seines Artenspektrums und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter.[2]

Rechtliche Vorschriften

Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ B im Stadtgebiet besteht im LSG ein Verbot, Bauwerke zu errichten. Vom Verbot ausgenommen sind Bauvorhaben für Gartenbaubetriebe, Land- und Forstwirtschaft. Die Untere Naturschutzbehörde kann Ausnahme-Genehmigungen für Bauten aller Art erteilen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ B in Sundern besteht im LSG ein Verbot der Erstaufforstung und Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig- und Baumschul-Kulturen anzulegen.[2]

Wie für alle Landschaftsschutzgebiete vom Typ B im Landschaftsplangebiet wurde das Gebot erlassen das Gebiet durch landwirtschaftlichen Nutzung oder durch geeignete Pflegemaßnahmen von Bewaldung freizuhalten.[2]

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Sundern, Meschede 1993, S. 79.
  2. a b c d Landschaftsplan Sundern – Neuaufstellung, S. 146. (PDF) Abgerufen am 14. Mai 2019.

Koordinaten: 51° 15′ 31,8″ N, 7° 57′ 43,2″ O