Lebensalter

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Lebensalter ist in der Umgangssprache und im Recht das Alter, das sich bei einer natürlichen Person von deren Geburtstag bis zum Berechnungszeitpunkt ergibt. Das Lebensalter ist zu unterscheiden von den Lebensphasen eines Organismus.

Berechnung des Lebensalters

Im Bereich des deutschen Rechts wird das Lebensalter gemäß § 187 Abs. 2 Satz 2 BGB und § 188 Abs. 2 2. Alt. BGB berechnet. Diese Vorschriften besagen, dass eine Person ab 0:00 Uhr an ihrem Geburtstag ein Jahr älter ist und nicht erst zu der eigentlichen Geburtsstunde. Der Gesetzgeber musste eine besondere Regelung schaffen, da nach der üblichen Berechnung von Fristen, bei denen es auf ein Ereignis ankommt, das in den Lauf eines Tages fällt (Geburt), der erste Tag nicht mitgezählt wird.

Bei der Berechnung des Lebensalters wird der Tag der Geburt jedoch mitgerechnet (§ 187 Abs. 2 Satz 2 BGB). Wer beispielsweise am 10. Oktober 2006 um 17:02 Uhr geboren ist, hat am 9. Oktober 2024 um 24:00 Uhr rechtlich das 18. Lebensjahr vollendet. Die Person ist damit von Beginn des 10. Oktobers 2024 an nicht mehr minderjährig, sondern volljährig.

Für die am 29. Februar Geborenen gilt gemäß § 188 Abs. 3 BGB in Nichtschaltjahren die Vollendung des 28. Februar als Ablauftag (siehe Frist), sie stehen daher in Nichtschaltjahren den an einem 1. März Geborenen gleich.[1]

Überprüfung des Lebensalters

Zur Überprüfung des Lebensalters wird in der Regel der Personalausweis/Reisepass überprüft. Als Grundlage für das darin enthaltene Geburtsdatum wird die Geburtsurkunde herangezogen. In technischen Lösungen zur Altersverifikation im Besonderen für Internetangebote wird neben Personalausweis und Reisepass auch auf Verfahren mit zentralen Datenbanken und Einschreiben, das PostIdent-Verfahren oder Geldkarten mit Jugendschutzmerkmal zurückgegriffen.

Haben Behörden Zweifel an der Richtigkeit einer Altersangabe, erfolgt eine „Altersfeststellung“ durch „Inaugenscheinnahme“ äußerer Geschlechtsorgane oder des Gebisses. Dies hat im Besonderen Relevanz für Flüchtlinge und im Nachwuchssport.

Altersangaben in historischen Quellen

Die von den Kirchen geführten Sterbebücher enthalten sehr oft (in Sachsen nach 1750 für Erwachsene regelmäßig) Altersangaben. Manchmal wird schon aus der Formulierung „ungefähr 60 Jahre“ oder „etliche 70 Jahre“ klar, dass die Angabe nicht genau ist. Oft werden aber genaue Angaben in Jahren, Monaten, Wochen und Tagen gemacht (wobei ein Monat mit vier Wochen zu rechnen ist), findet man dann aber die Person im Taufbuch, so stellt sich nicht selten zwischen zurückgerechnetem und nachgewiesenem Geburtstag eine Differenz heraus, manchmal sogar um ein Jahr oder mehr. Man muss davon ausgehen, dass die Eintragung im Kirchenbuch auf der mündlichen Auskunft der Überlebenden beruhte. Deren Vorliebe für runde Zahlen (80 Jahre) ist unverkennbar. Der Pfarrer hat sich nur in Ausnahmen die Mühe gemacht, diese Angaben mit dem Taufbuch zu vergleichen. In katholischen Gegenden ist in Traubüchern häufig das Alter von Braut und Bräutigam angegeben.

Bei genealogischen Forschungen sollten aber derartige Differenzen stets als ein Achtungszeichen verstanden werden, die Sache noch einmal zu überprüfen (siehe Toter Punkt) und andere Quellen mit heranzuziehen, insbesondere Gerichtshandelsbücher, um Irrtümer auszuschließen.

Ostasiatische Zählung

In Ostasien (China, Japan, Korea, Mongolei, Vietnam) wurde traditionell eine andere Zählung des Lebensjahres (chinesisch 

 / 

, Pinyin

suì

, jap. sai, kor. sal) verwendet. Bei dieser traditionellen Zählweise (chin.

虛歲

 / 

虚岁

,

xūsuì

 – „falsches Lebensjahr“; japanisch 数え年, kazoedoshi, dt. „gezählte Jahre“) ist ein Kind bei der Geburt 1 Jahr alt und wird bei jedem (chinesischen) Neujahr ein Jahr älter. Beim Extremfall, in dem ein Kind am Tag vor Neujahr mit einem Jahr geboren wird, ist es bereits einen Tag nach der Geburt 2 Jahre alt. Die moderne Zählweise (chin.

實歲

 / 

实岁

,

shísùi

 – „wahres Lebensjahr“; japanisch 満年齢, mannenrei, dt. „Alter mit vollen Jahren“) folgt der westlichen.[2]

In Japan wurde das traditionelle System 1902 durch das moderne ersetzt, aber weithin bis in die 1950er Jahre verwendet, bis ein weiteres Gesetz die Bevölkerung ermutigte, das moderne System zu verwenden. Heutzutage wird die traditionelle Zählung noch von älteren Menschen oder bei traditionellen Zeremonien verwendet.

In Südkorea wird die traditionelle Zählweise gesellschaftlich weiterhin verwendet, im Gesetz wird jedoch die moderne Zählweise angewandt.

Einzelnachweise

  1. Otto Palandt/Jürgen Ellenberger, BGB-Kommentar, 73. Auflage, 2014, § 187 BGB Rn. 3
  2. Chih-p’ing Chou, Perry Link, Xuedong Wang: Oh, China! Elementary Reader of Modern Chinese for Advanced Beginners. Princeton University Press, Princeton 1997, ISBN 0-691-05878-4, S. 468 (Google Books).