Legeschiene
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Eine Legeschiene oder Legebarre ist ein Wirkwerkzeug der Kettenwirkmaschinen.[1]
Legebarren für die Herstellung des Warengrundes sind mit Lochnadeln bestückt, die zum Legen der Musterfäden mit Musterfadenführern.[2] Mechanisch kann der Versatz der Legebarren sowohl in Kettenwirkautomaten als auch in Raschelmaschinen von Musterscheiben oder von Mustertrommeln mit Kettengliedern ausgeführt werden.[3]
Die Kettfäden werden muster- und bindungsgemäß um die Nadeln geführt. Für jede Kette wird eine Legebarre benötigt.[4]
Einzelnachweise
- ↑ Fabia Denninger (Hrsg.): Lexikon Technische Textilien. Deutscher Fachverlag, Frankfurt am Main 2009, ISBN 978-3-86641-093-0, S. 235.
- ↑ Ines Wünsch: Lexikon Wirkerei und Strickerei. Deutscher Fachverlag, Frankfurt am Main 2008, ISBN 978-3-87150-909-4, S. 125.
- ↑ Marcus Oliver Weber, Klaus-Peter Weber: Wirkerei und Strickerei. Technologien - Bindungen - Produktionsbeispiele. 6., völlig überarbeitete und aktualisierte Auflage, Deutscher Fachverlag, Frankfurt am Main 2014, ISBN 978-3-86641-299-6, S. 178.
- ↑ Alfons Hofer: Textil- und Modelexikon. 7. Auflage, Band 2, Deutscher Fachverlag, Frankfurt am Main 1997, Stichwort „Legeschiene“. ISBN 3-87150-518-8.