Lichtenhöfe
Lichtenhöfe Stadt Weikersheim Koordinaten: 49° 31′ 34″ N, 9° 52′ 9″ O
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Postleitzahl: | 97990 |
Vorwahl: | 07934 |
Lichtenhöfe ist ein Weiler auf der Gemarkung des Weikersheimer Ortsteils Nassau im Main-Tauber-Kreis im Nordosten Baden-Württembergs.[1]
Geographie
Karte mit allen Koordinaten der Einzellagen der Streusiedlung Lichtenhöfe: OSM
Der Weiler liegt in Form einer Streusiedlung mit fünf auseinanderliegenden Einzellagen (⊙ , ⊙ , ⊙ , ⊙ , ⊙ ) etwa 1,5 Kilometer westlich des Weikersheimer Ortsteils Nassau sowie etwa 1,5 Kilometer ostsüdöstlich des Igersheimer Ortsteils Harthausen. Die westlichste der fünf Einzellagen liegt auf der Gemarkung von Igersheim-Harthausen, die vier anderen Einzellagen auf der Gemarkung von Weikersheim-Nassau.[1]
Geschichte
Auf dem Messtischblatt Nr. 6425 „Röttingen“ von 1956 war der Ort noch völlig unbesiedelt.[2] Der Aussiedlungsweiler wurde im Jahre 1969 als Lichtenhöfe benannt.[1] Als Teil der ehemals selbständigen Gemeinde Nassau kam er am 1. September 1972 zur Stadt Weikersheim.[3]
Kulturdenkmale
Kulturdenkmale in der Nähe des Wohnplatzes sind in der Liste der Kulturdenkmale in Weikersheim verzeichnet.
Verkehr
Lichtenhöfe ist aus Richtung Nassau über eine von der L 1001 abzweigende Straße zu erreichen. Dieselbe Straße führt auch aus Richtung Harthausen bis zum Weiler. In Harthausen zweigt sie von der B 19 ab.[1]
Weblinks
- Lichtenhöfe auf der Website www.leo-bw.de
- Meßtischblatt 6425 Röttingen (1/2), 6425 Röttingen (2/2) im Landkartenarchiv
Einzelnachweise
- ↑ a b c d LEO-BW.de: Lichtenhöfe – Wohnplatz. Online auf www.leo-bw.de. Abgerufen am 22. Februar 2020
- ↑ Landkartenarchiv: Messtischblatt Nr. 6425 „Röttingen“ von 1956. Online unter www.landkartenarchiv.de. Abgerufen am 23. November 2020.
- ↑ Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 453 f. und 469.