Liebeherr
Liebeherr ist der Name eines pommerschen, später auch mecklenburgischen Adelsgeschlechts.
Geschichte
Die Stammreihe des Geschlechts beginnt im 16. Jahrhundert mit Joachim Liebeherr, Kaufmann aus Stargard, der mit Anna Fahrenholz, Tochter des Stettiner Ratsverwandten (1541–1568) Gerd Fahrenholz vermählt war. Der Rostocker Bürgermeister der Jahre 1663/81, Matthäus Liebeherr war ein Urenkel des Stargarder Kaufmanns. 1703 wurde Matthäus Heinrich Liebeherr (1664–1714) aus Kolberg in den Rat der Stadt Stettin, 1714 ebenda Kämmerer.
Sein gleichnamiger Sohn Matthias Heinrich Liebeherr (1693–1749) wurde in Stettin 1727 zum Bürgermeister gewählt und 1731 von Kaiser Franz I. in den erblichen Reichsadelsstand gehoben. Er kaufte 1745 das Gut Woitfick im Pyritzschen Kreis.[1] Dessen jüngerer Sohn Karl Albrecht von Liebeherr (1726–1793) war Landschaftsrat in Pommern. Bogislaw Friedrich von Liebeherr war in den Jahren 1740–1751 königlich schwedischer Tribunals-Assessor und Gustav Friedrich von Liebeherr in den Jahren 1740/51 preußischer Kriegs- und Domänenrat in Schlesien. Carl Friedrich Wilhelm von Liebeherr (* 1768/69), ein Enkel des geadelten obigen Bürgermeisters und Sohn des Landschaftsrates, verkaufte 1794 mit seinen Geschwistern das Stammgut Woitfick, avancierte in der Armee bis zum Major von der Artillerie und war nach 1808 Postmeister in Braunsberg sowie Mitglied der Braunsberger Kammer. Sein Bruder († 1824) war ebenfalls Major und zuletzt Kommandeur des 1. Kurmärkischen Landwehr-Regiments.
Bereits 1754 hatte die Familie Steinhagen in Mecklenburg in ihren Besitz gebracht, das später zum Fideikommiss erhoben wurde. 1816 erhielt die Familie auch das Mecklenburgische Indigenat. Friedrich Heinrich Hermann von Liebeherr war um 1835 herzoglich mecklenburgischer Kammerjunker.
Außer in pommerschen, mecklenburgischen und preußischen Diensten konnten sich im 18. Jahrhundert einzelne Angehörige der Familie auch als dänisch-norwegische Offiziere hervortun.
Mit Steinhagen konnte nur ein Gut über die große Wirtschaftskrise 1929/1930 nachweislich nach dem Gothaischen Hofkalender über 1935 hinaus geführt werden.
Besitz
- In Pommern: Leussin, Prust, Rabuhn (1745/1754–1766),[2] Radduhn, Schlatkow, Wartow, Woitfick (1745–1794),[1] Klein Zarnow, Zirslaf und Zünz
- In Mecklenburg: Steinhagen,[3] heute zu Kirch Mulsow, Gemeinde Carinerland, zugehörig
Wappen
Das Stammwappen ist von Silber und Rot geviert, in 1 und 4 zwei Weinstöcke mit Trauben nebeneinander, in 2 und 3 ein goldener Greif mit blauen Balken überlegt. Auf dem Helm mit blau-silbernen und rot-goldenen Decken der Greif, eine Traube in den Klauen haltend.
Bekannte Familienmitglieder
- Rudolf von Liebeherr (1817–1900), preußischer Generalmajor
- Maximilian von Liebeherr (1814–1896), deutscher Jurist und Präsident des Oberlandesgerichts Mecklenburgs
- Theodor von Liebeherr (1810–1869), mecklenburgischer Drost und von 1866 bis 1869 Klosterhauptmann im Kloster Dobbertin[4]
Literatur
- Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon Band VII, Band 97 der Gesamtreihe GHdA, C. A. Starke Verlag, Limburg an der Lahn, 1989
- Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Briefadeligen Häuser (B) 1910, Justus Perthes, Gotha 1909-10 (Stammreihe) S. 471ff, Fortsetzungen bis 1935
- Ernst Heinrich Kneschke: Neues allgemeines deutsches Adels-Lexicon. Band 5, Friedrich Voigt, Leipzig, 1864, S. 516
- Ernst Heinrich Kneschke: Die Wappen der deutschen freiherrlichen und adeligen Familien in genauer, vollständiger und allgemein verständlicher Beschreibung. Leipzig 1855, Band 1, S. 270–271
- Otto Titan von Hefner: J. Siebmachers grosses und allgemeines Wappenbuch Nürnberg 1858, Band 3, Ausgabe 6, Die Wappen des Mecklenburger Adels, S. 13, Tfl. 11
- Leopold von Ledebur: Adelslexicon der Preußischen Monarchie. Band 2, Ludwig Rauh, Berlin, 1856. S. 34; 1858 Band 3, S. 301
- Julius Theodor Bagmihl: Pommersches Wappenbuch. Stettin 1847, Band 3, S. 61–62, Tab. 19
- Leopold von Zedlitz-Neukirch: Neues preussisches Adelslexicon. Band 3, Gebrüder Reichenbach, Leipzig, 1837. S. 235.
- Ludwig Wilhelm Brüggemann: Ausführliche Beschreibung des gegenwärtigen Zustandes des Königlich-Preußischen Herzogtums Vor- und Hinterpommern. II. Teil, 1. Band, Beschreibung der zu dem Gerichtsbezirk der Königl. Landeskollegien in Stettin gehörigen Kreise. Stettin, 1784, S. 169, 372, 442
- Gustav von Lehsten: Der Adel Mecklenburgs seit dem landesgrundgesetzlichen Erbvergleiche (1755). Rostock, 1864. S. 149
Fußnoten
- ↑ a b Heinrich Berghaus: Landbuch des Herzogthums Pommern und des Fürstenthums Rügen. Teil II. Band 3. Anklam 1868, S. 781 (Online).
- ↑ Ludwig Wilhelm Brüggemann: Ausführliche Beschreibung des gegenwärtigen Zustandes des Königlich Preußischen Herzogtums Vor- und Hinterpommern. Teil II, Band 2. Stettin 1784, S. 590–591, Nr. 94 (Online).
- ↑ Ernst Seyfert, Hans Wehner, W. Baarck: Niekammer`s Landwirtschaftliches Güter-Adreßbücher, Band IV. Landwirtschaftliches Adreßbuch der Rittergüter, Güter und Höfe von Mecklenburg-Schwerin und -Strelitz. Verzeichnis sämtlicher Rittergüter, Güter und Höfe von ca. 20 ha aufwärts mit Angabe der Gutseigenschaft, der Gesamtfläche und des Flächeninhalts der einzelnen Kulturen. In: Mit Unterstützung vieler Behörden und der Landbünde zu Güstrow und Neubrandenburg (Hrsg.): 4. Letzte Ausgabe. 4. Auflage. IV Reihe Paul Niekammer. Verlag von Niekammer`s Adreßbüchern G.m.b.H., Leipzig 1928, S. 230 (g-h-h.de [abgerufen am 19. Februar 2022]).
- ↑ Angehöriger des Corps Vandalia Rostock