Liste der Baudenkmäler in Glattbach

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Glattbach zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Diese Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 15. April 2020 wieder und enthält 3 Baudenkmäler.

Wappen von Glattbach

Baudenkmäler nach Ortsteilen

Glattbach

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Hauptstraße 112
(Standort)
Katholische Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt Saalbau aus unverputzten Rotsandsteinquadern, neugotisch, nach Plänen von Fröhlich 1901/02; anstelle eines Vorgängerbaus von 1727; mit Ausstattung D-6-71-120-2 Katholische Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt
weitere Bilder
Hauptstraße 114
(Standort)
Wohnhaus Zweigeschossiger giebelständiger Fachwerkbau über hohem Bruchsteinsockel, 2. Hälfte 18. Jh. D-6-71-120-3 Wohnhaus
Unteres Eisickel
(Standort)
Kapelle Kleiner Massivbau mit Glockendach, Anfang 20. Jahrhundert D-6-71-120-1 Kapelle

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

  • Denis André Chevalley: Unterfranken. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band VI). Oldenbourg, München 1985, ISBN 3-486-52397-X.

Weblinks

Commons: Baudenkmäler in Glattbach – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien