Liste der Baudenkmäler in Landensberg
Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der schwäbischen Gemeinde Landensberg zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]
Ensembles
Ensemble Ortskern Landensberg
Das Ensemble umfasst die nördlich des älteren Ortskerns bei der Kirche um 1300 planmäßig angelegte Rodungssiedlung, deren Struktur sich relativ ungestört erhalten hat. Zu beiden Seiten eines etwa 50 Meter breiten Angers reihen sich regelmäßig Flurstreifen der einzelnen Anwesen mit den gleichmäßig giebelständig angeordneten Bauernhäusern des 18./19. Jahrhunderts. Das in der Achse liegende Wirtshaus gehört zum Ensemble. Aktennummer: E-7-74-151-1
Baudenkmäler nach Ortsteilen
Landensberg
Lage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
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Kirchweg 6 (Standort) |
Katholische Pfarrkirche Hl. Kreuz | 1739; mit Ausstattung | D-7-74-151-2 | weitere Bilder |
Ortsstraße 2 (Standort) |
Ehemaliges Pfarrhaus | 18. Jahrhundert | D-7-74-151-3 | weitere Bilder |
Ortsstraße 23 (Standort) |
Feldkapelle | Anfang 19. Jahrhundert | D-7-74-151-4 |
Glöttweng
Lage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
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Fendtgäßchen 1 (Standort) |
Bildstock | 1866 | D-7-74-151-5 | |
Fendtgäßchen 7 (Standort) |
Katholische Kirche St. Oswald | 1726; mit Ausstattung | D-7-74-151-6 | Katholische Kirche St. Oswald weitere Bilder |
Ehemalige Baudenkmäler
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die noch existieren und früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr.
Lage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
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Landensberg Hauptstraße 19 (Standort) |
Lourdeskapelle | 19. Jahrhundert | D-7-74-151-? |
Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Siehe auch
Literatur
- Bernt von Hagen, Angelika Wegener-Hüssen: Landkreis Günzburg (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. Band VII.91/1). Karl M. Lipp Verlag, München 2004, ISBN 3-87490-589-6, S. 339–343.
Weblinks
- Bayerischer Denkmal-Atlas (kartographische Darstellung der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD))
- Denkmalliste für Landensberg (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege