Liste der Baudenkmäler in Medlingen

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der bayerischen Gemeinde Medlingen zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]

Wappen von Medlingen

Baudenkmäler nach Ortsteilen

Obermedlingen

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Bergstraße 14
(Standort)
Loretokapelle einschiffiger, tonnengewölbter Rechteckbau, Giebelreiter mit welscher Haube und Spitze, bezeichnet mit 1757; mit Ausstattung D-7-73-153-14 Loretokapelle
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Hauptstraße 1, 3, 9, 11
(Standort)
Ehemaliges Dominikanerkloster jetzt zum Teil Pfarrhaus, Ost-, West- und Teil des Nordflügels der urspr. Vierflügelanlage, dreigeschossige Satteldachbauten, mit Resten des Kreuzgangs, von Valerian Brenner und Jakob Albrecht, 1699–1713; mit Ausstattung; Ökonomiegebäude, langgestreckte Flügelbauten, bez. mit 1766; ehemaliges Gesindehaus, zweigeschossiger Satteldachbau mit profiliertem Traufgesims und Putzgliederung, 1713; ehemaliges Brauhaus, dreigeschossiger Satteldachbau mit Schneckenvolutengiebel, 1. Viertel 18. Jahrhundert; Klostermauer, größere Teile im Norden des ehemaligen Klosterbezirks mit Resten von Türmchen, dazu Torbogen an der Nordwestecke, Ende 17./Anfang 18. Jahrhundert D-7-73-153-2 Ehemaliges Dominikanerkloster
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Hauptstraße 8
(Standort)
Ehemaliges Gasthaus zum Adler zweigeschossiger, giebelständiger Satteldachbau mit Putzgliederung, bezeichnet mit 1735. D-7-73-153-7 BW
Hauptstraße 10
(Standort)
Ehemalige Schule, jetzt Wohnhaus zweigeschossiger Walmdachbau, 1. Hälfte 19. Jahrhundert. D-7-73-153-8 BW
Hauptstraße 11
(Standort)
Ehemalige Dominikanerklosterkirche, jetzt Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt Wandpfeileranlage mit Pilastergliederung und monumentaler Westfassade, Langhaus mit Stichkappentonne und eingezogenem Chor, von Valerian Brenner und Jakob Albrecht, 1709–17; mit Ausstattung (siehe auch: Kanzel). D-7-73-153-1 Ehemalige Dominikanerklosterkirche, jetzt Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt
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Hauptstraße 20
(Standort)
Ehemalige Schule und Lehrerwohnhaus zweigeschossiger, traufständiger Satteldachbau, bezeichnet mit 1801. D-7-73-153-19 Ehemalige Schule und Lehrerwohnhaus
Hauptstraße 25
(Standort)
Ehemaliges Gasthaus zum Engel zweigeschossiger, traufständiger Satteldachbau, bezeichnet mit 1758. D-7-73-153-10 BW

Untermedlingen

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Dorfstraße 21
(Standort)
Bauernhaus Wohnstallhaus, zweigeschossiger Satteldachbau, 1894–1896 D-7-73-153-13 BW
Dorfstraße 30
(Standort)
Katholische Filialkirche St. Radegundis einschiffiger Bau mit gerade geschlossenem Chor, Langhaus mit Korbbogentonne und Stichkappen, 1745, 1787/88 Chorverlängerung und Turmneubau; mit Ausstattung; Friedhofsmauer. D-7-73-153-11 BW
Hohlweg
(am Nordausgang des Ortes)
(Standort)
Sühnekreuz spätmittelalterlich D-7-73-153-12 [[Vorlage:Bilderwunsch/code!/C:48.579354,10.331756!/D:Hohlweg
(am Nordausgang des Ortes), Sühnekreuz!/|BW]]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

  • Bernd-Peter Schaul: Schwaben. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band VII). Oldenbourg, München 1986, ISBN 3-486-52398-8, S. 162–163.

Weblinks

Commons: Baudenkmäler in Medlingen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien