Liste der Baudenkmäler in Mistelbach (Oberfranken)

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberfränkischen Gemeinde Mistelbach zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Diese Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 3. Juli 2018 wieder und enthält neun Baudenkmäler.

Wappen von Mistelbach

Ensembles

Ensemble Ortskern Mistelbach

Ortskern Mistelbach

Der Ortskern von Mistelbach (Lage) wird beherrscht von der auf einem Bergsporn stehenden Kirche Sankt Bartholomäus mit Einfriedung. Die im Kern spätgotische Kirche, die im 17. und 18. Jahrhundert mehrfach verändert wurde, wirkt in den nördlich vorgelagerten Dorfplatz hinein. Die giebelständige Umbauung des Platzes und seiner unmittelbaren Umgebung ist sehr homogen. Es handelt sich zumeist um zweigeschossige Satteldachbauten in Sandsteinquaderbauweise aus dem 19. Jahrhundert. Aktennummer: E-4-72-166-1.

Baudenkmäler nach Ortsteilen

Mistelbach

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Am Berg 1
(Standort)
Ehemaliges Pfarrhaus Zweigeschossiger Satteldachbau mit gefasten Gewänden, Giebel aus Sandsteinquadern, Kern 16. Jahrhundert, Ende 18./19. Jahrhundert erneuert D-4-72-166-1 Ehemaliges Pfarrhaus
Bahnhofstraße 3; Pottensteiner Straße 9; Pottensteiner Straße 11; Pottensteiner Straße 13; Pottensteiner Straße 15
(Koordinaten fehlen! Hilf mit.)
Graben und Zwinger Substruktionen zu den unvollendeten Teilen des Schlosses und seiner ehemaligen Befestigung, 12. Jahrhundert, 16./17. Jahrhundert; nicht nachqualifiziert, im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht kartiert D-4-72-166-4
Bayreuther Straße 2; Nähe Bayreuther Straße; Am Berg 2
(Standort)
Evangelisch-lutherische Pfarrkirche St. Bartholomäus Saalbau mit Chorflankenturm, der Saal mit Satteldach und Pultdach, der Turm mit Spitzhelm, Chor und Turmuntergeschoss 13. bis 15. Jahrhundert, Langhaus 15. Jahrhundert, erhöht 1710/11; mit Ausstattung D-4-72-166-2 Evangelisch-lutherische Pfarrkirche St. Bartholomäus
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Hofstraße 6
(Standort)
Wohnstallhaus Eineinhalbgeschossiger Satteldachbau aus Sandsteinquadern, am Nordgiebel mit faszierten Gewänden und Fensterschürzen, bezeichnet „1824“ und „1869“ D-4-72-166-7 Wohnstallhaus
Pottensteiner Straße 9
(Standort)
Ehemaliges Schloss Zwei- und dreigeschossiger Sattel- und Schopfwalmdachbau auf Hakengrundriss aus Sandsteinquadern, unvollendete Dreiflügelanlage von 1763, im 19. Jahrhundert verändert D-4-72-166-3 Ehemaliges Schloss
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Finkenmühle

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Hinteres Mailand, an der Straße nach Pittersdorf
(Standort)
Grenzstein 17./18. Jahrhundert D-4-72-166-5 BW
Hinteres Mailand
(Standort)
Steinkreuz Sandstein, flaches Reliefkreuz mit kleeblattförmigen Enden, mittig quadratisches Loch, mittelalterlich D-4-72-166-6 Steinkreuz

Hardt

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Kreuzig, Arzloch
(Standort)
Sogenannter Jagdtisch der Markgrafen mit Sitzbank Sandstein, zum Teil aus dem Fels gehauen, 18. Jahrhundert, bezeichnet „1928“ D-4-72-166-8 Sogenannter Jagdtisch der Markgrafen mit Sitzbank

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

  • Denis André Chevalley: Oberfranken. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band IV). Oldenbourg, München 1986, ISBN 3-486-52395-3.

Weblinks

Commons: Baudenkmäler in Mistelbach – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien