Liste der Baudenkmäler in Stammham (am Inn)

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Stammham zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Diese Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 3. Juli 2018 wieder und umfasst fünf Baudenkmäler.

Blick auf Stammham

Baudenkmäler nach Ortsteilen

Stammham

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Kirchenstraße 1
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. Laurentius Saalkirche, Tuffsteinbau, Ende 15. Jahrhundert, barockisiert Ende 17. Jahrhundert; mit Ausstattung. D-1-71-130-1 Katholische Pfarrkirche St. Laurentius
Schulstraße 12
(Standort)
Ehemalige Gemeindekanzlei Zweigeschossiger Walmdachbau mit Gesimsgliederung, um 1840/50. D-1-71-130-3 BW

Grubmühle

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Grubmühle 1
(Standort)
Bauernhaus Mit Blockbau-Obergeschoss, giebelseitig verschalt, um 1800. D-1-71-130-4 BW

Haunreit

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Bachstraße 4
(Standort)
Ehemaliges Bauernhaus Zweigeschossiges Rottaler Bauernhaus, wohl Ende 18. Jahrhundert. D-1-71-130-5 BW

Hofschallern

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Marktler Straße 23
(Standort)
Ehemaliger Pfarrhof Stattliche Dreiseithof-Anlage.

Barockes Pfarrhaus mit Walmdach und reicher Putzgliederung, 18. Jahrhundert;

westliches Nebengebäude, massiv, mit Torbogen, 18. Jahrhundert;

östliches Nebengebäude, massiv, mit Torbogen, 18. Jahrhundert;

Remise, kleiner verputzter Satteldachbau, wohl 19. Jahrhundert.

D-1-71-130-8 BW

Ehemalige Baudenkmäler

In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z.B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Stammham
Schulstraße 4
(Standort)
Ehemaliges Bauernhaus Obergeschoss-Blockbau, Anfang 19. Jahrhundert. BW
Hofschallern
Flurstraße 3
(Standort)
Dreiseithof Hauptbau in der Art des Rottaler Bauernhauses mit zwei Giebelschroten, verputzt, erstes Drittel 19. Jahrhundert. BW
Hofschallern
Flurstraße 4
(Standort)
Einfirsthof Mit Flachsatteldach, rückseitig Bundwerk, Mitte 19. Jahrhundert. BW
Vogled
Vogled Nr. 22
(Koordinaten fehlen! Hilf mit.)
Vierseithof Wohnstallhaus mit Blockbau-Obergeschoss, 18./19. Jahrhundert.

Siehe auch

Literatur

  • Wilhelm Neu, Volker Liedke: Oberbayern. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band I.2). Oldenbourg, München 1986, ISBN 3-486-52392-9.

Weblinks

Commons: Baudenkmäler in Stammham (am Inn) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.