Liste der Bodendenkmäler in Antdorf
Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Antdorf zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]
Bodendenkmäler der Gemeinde
Bodendenkmäler im Ortsteil Antdorf
Lage | Objekt | Akten-Nr. | Bild |
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Antdorf Iffeldorfer Straße (Standort) |
Reihengräberfeld des frühen Mittelalters. | D-1-8233-0072[1] |
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Antdorf Kirnberg (Standort) |
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. | D-1-8233-0076[2] |
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Antdorf Kirchplatz 6 (Standort) |
Pfarrkirche St. Peter und Paul
Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Katholischen Pfarrkirche St. Peter und Paul in Antdorf und ihrer Vorgängerbauten. |
D-1-8233-0109[3] | weitere Bilder |
Bodendenkmäler im Ortsteil Frauenrain
Lage | Objekt | Akten-Nr. | Bild |
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Frauenrain östlich von Frauenrain (Standort) |
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. | D-1-8233-0077[4] |
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Frauenrain Frauenrain (Standort) |
Filialkirche Mariä Himmelfahrt
Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Katholischen Filialkirche Mariä Himmelfahrt in Frauenrain und ihres Vorgängerbaus. |
D-1-8233-0108[5] | weitere Bilder |
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Weblinks
- Denkmalliste für Antdorf (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
- Bayerischer Denkmal-Atlas (kartographische Darstellung der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD))
Einzelnachweise
- ↑ BLfD Denkmaldatenbank D-1-8233-0072. BayLfD, abgerufen am 31. Dezember 2020.
- ↑ BLfD Denkmaldatenbank D-1-8233-0076. BayLfD, abgerufen am 31. Dezember 2020.
- ↑ BLfD Denkmaldatenbank D-1-8233-0109. BayLfD, abgerufen am 31. Dezember 2020.
- ↑ BLfD Denkmaldatenbank D-1-8233-0077. BayLfD, abgerufen am 31. Dezember 2020.
- ↑ BLfD Denkmaldatenbank D-1-8233-0108. BayLfD, abgerufen am 31. Dezember 2020.