Liste der Bodendenkmäler in Bayerisch Gmain

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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Bayerisch Gmain zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Wappen von Bayerisch Gmain

Bodendenkmäler der Gemeinde Bayerisch Gmain

Bodendenkmäler im Ortsteil Bayerisch Gmain

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Bayerisch Gmain
Im Kirchholz
(Standort)
Abschnittsbefestigung des frühen Mittelalters. D-1-8243-0034 BW


Bayerisch Gmain
Im Bereich Parkstraße/Großgmainer Gangsteig
(Standort)
Siedlung und Brandgräber der Urnenfelderzeit. D-1-8243-0089 BW


Bayerisch Gmain
Streitbichl
(Standort)
Burgstall des hohen Mittelalters (Hallburg). D-1-8243-0120 Hallburg


Bayerisch Gmain
Im Kirchholz
(Standort)
Abschnitt der Kurbayerischen Landesdefensionslinie (1702/03) mit vier Bastionen. D-1-8243-0148 Kurbayerische Landesdefensionslinie


Bayerisch Gmain
Bei Schloss Oberhausen, Lattenbergstraße
(Standort)
Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich von Schloss Oberhausen in Bayerisch Gmain und seiner Vorgängerbauten. D-1-8243-0179 Untertägige Befunde im Bereich Schloss Oberhausen


Bayerisch Gmain
Pfannhauserweg, Gmainer Straße
(Standort)
Stadtmauer Bad Reichenhall und Burg Gruttenstein

Hochmittelalterliche Vorbefestigung der Stadtmauer von Bad Reichenhall und von Burg Gruttenstein.

D-1-8243-0194 Vorbefestigung Bad Reichenhall und Gruttenstein

Bodendenkmäler im Ortsteil Bischofswiesener Forst

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Bischofswiesener Forst
Bischofswiesener Forst
(Standort)
Spätmittelalterliche Vorbefestigung des Burgstalls Hagenfels. D-1-8243-0140 BW

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Weblinks

Commons: Bayerisch Gmain – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien