Liste der Bodendenkmäler in Bolsterlang
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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der schwäbischen Gemeinde Bolsterlang zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]
Bodendenkmäler der Gemeinde Bolsterlang
Lage | Objekt | Akten-Nr. | Bild |
---|---|---|---|
Obermühlegg / Gundelsberg „Schlossköpfle“ (Standort) |
Burgstall Obermühlegg[2]→Burgstall des Mittelalters. | D-7-8527-0001[1] | |
Kierwang Bauhof 1 (Standort) |
Burgstall Kierwang[4]→Burgstall des Mittelalters. | D-7-8527-0002[3] | |
Untermühlegg „Schloßbichl“ (Standort) |
Burgstall Untermühlegg[6]→Burgstall des Mittelalters. | D-7-8527-0003[5] | |
Untermühlegg (Standort) |
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Katholischen Kapelle St. Wendelin und St. Anna in Untermühlegg. | D-7-8527-0042[7] | weitere Bilder |
Bolsterlang Nähe Kapellenweg (Standort) |
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Katholischen Kapelle St. Maria Magdalena und St. Ottilia in Bolsterlang. | D-7-8527-0046[8] |
Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Weblinks
Commons: Bolsterlang – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Denkmalliste für Bolsterlang (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
- Bayerischer Denkmal-Atlas (kartographische Darstellung der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD))
Einzelnachweise
- ↑ BLfD Denkmaldatenbank D-7-8527-0001. BayLfD, abgerufen am 3. Januar 2021.
- ↑ Eintrag zu Burg Obermühlegg in der privaten Datenbank Alle Burgen. Abgerufen am 6. Juli 2021.
- ↑ BLfD Denkmaldatenbank D-7-8527-0002. BayLfD, abgerufen am 3. Januar 2021.
- ↑ Eintrag zu Burg Kierwang in der privaten Datenbank Alle Burgen. Abgerufen am 6. Juli 2021.
- ↑ BLfD Denkmaldatenbank D-7-8527-0003. BayLfD, abgerufen am 3. Januar 2021.
- ↑ Eintrag zu Burg Untermühlegg in der privaten Datenbank Alle Burgen. Abgerufen am 6. Juli 2021.
- ↑ BLfD Denkmaldatenbank D-7-8527-0042. BayLfD, abgerufen am 3. Januar 2021.
- ↑ BLfD Denkmaldatenbank D-7-8527-0046. BayLfD, abgerufen am 3. Januar 2021.