Liste der Bodendenkmäler in Chamerau

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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der Oberpfälzer Gemeinde Chamerau zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]

Bodendenkmäler in Chamerau

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Mittelalterlicher Burgstall. D-3-6742-0005 BW
(Standort) Mesolithische Freilandstation, Siedlung der Spätlatènezeit. D-3-6742-0018 BW
(Standort) Mesolithische Freilandstation. D-3-6742-0019 BW
(Standort) Mittelalterlicher Burgstall Haidstein, archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der katholischen Neben- und Wallfahrtskirche St. Ulrich. D-3-6742-0066 BW
(Standort) Siedlung der Urnenfelderzeit. D-3-6742-0075 BW
(Standort) Mittelalterlicher Burgstall. D-3-6842-0014 BW
(Standort) Mittelalterlicher Erdstall. D-3-6842-0015 BW
Chamer Straße 2
(Standort)
Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. Peter und Paul in Chamerau, darunter die Spuren von Vorgängerbauten bzw. älteren Bauphasen. D-3-6842-0057 Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Weblinks

Commons: Chamerau – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien