Liste der Bodendenkmäler in Grafling

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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der niederbayerischen Gemeinde Grafling zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Grafling

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Koordinaten fehlen! Hilf mit.) Hofwüstungen des Mittelalters bzw. der frühen Neuzeit im Bereich der ehemaligen Einöde Loderhart. D-2-7043-0081
(Standort) Burgstall des Mittelalters. D-2-7143-0041 BW
(Standort) Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der katholischen Kirche St. Ulrich (ehemalige Burgkapelle) auf dem Ulrichsberg. Siehe: Burgstall Ulrichsberg D-2-7143-0141 Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde
(Standort) Untertägige frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der katholischen Kirche St. Florian in Wühn. D-2-7143-0222 BW
Kirchenstraße 9
(Standort)
Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der Kirche und des Kirchhofes der katholischen Pfarrkirche St. Andreas in Grafling. D-2-7143-0224 Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde
(Standort) Erdstall mittelalterlicher Zeitstellung. D-2-7143-0225 BW

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Weblinks

Commons: Grafling – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien