Liste der Bodendenkmäler in Haiming (Oberbayern)
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Haiming zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]
Bodendenkmäler in Haiming
Lage | Objekt | Akten-Nr. | Bild |
---|---|---|---|
(Standort) | Abschnittsbefestigung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung sowie Burgstall des hohen Mittelalters (Burg Haarbach) und abgegangene Kirche des Mittelalters und der frühen Neuzeit (St. Veit). | D-1-7743-0002 | |
(Standort) | Burgstall des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit (Schloss Haiming). | D-1-7743-0005 | |
(Standort) | Wall-Graben-Anlage vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. | D-1-7743-0006 | |
(Standort) | Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. | D-1-7743-0022 | |
(Standort) | Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung und Brandgräber der Urnenfelderzeit. | D-1-7743-0024 | |
(Standort) | Grabhügel sowie Siedlung und Grabenwerk vorgeschichtlicher Zeitstellung. | D-1-7743-0025 | |
(Standort) | Verebneter Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. | D-1-7743-0027 | |
(Standort) | Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. | D-1-7743-0028 | |
(Standort) | Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. | D-1-7743-0030 | |
(Standort) | Verebneter Grabhügel mit Kreisgraben und Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung. | D-1-7743-0033 | |
(Standort) | Verebneter Grabhügel mit Kreisgraben vorgeschichtlicher Zeitstellung. | D-1-7743-0038 | |
Hauptstraße 20 (Standort) |
Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. Stephan in Haiming und ihrer Vorgängerbauten. | D-1-7743-0040 | Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde |
(Standort) | Körpergräber der mittleren Latènezeit. | D-1-7743-0042 | |
Kirchplatz 1 (Standort) |
Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Expositur- und Wallfahrtskirche Mariä Himmelfahrt in Niedergottsau. | D-1-7743-0044 | Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde |
(Standort) | Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. | D-1-7743-0048 | |
(Standort) | Untertägige frühneuzeitliche Befunde im Bereich von Schloss Piesing und seiner Vorgängerbauten mit Wirtschaftshof und barocken Gartenanlagen. | D-1-7743-0054 | Untertägige frühneuzeitliche Befunde im Bereich weitere Bilder |
(Standort) | Brandgräber der späten Bronzezeit und der Urnenfelderzeit sowie Siedlung der römischen Kaiserzeit. | D-1-7842-0098 | |
(Standort) | Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Nikolaus in Neuhofen. | D-1-7842-0140 | Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde weitere Bilder |
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Weblinks
Commons: Haiming – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Denkmalliste für Haiming (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
- Bayerischer Denkmal-Atlas (kartographische Darstellung der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD))