Liste der Bodendenkmäler in Heimenkirch

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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der schwäbischen Gemeinde Heimenkirch zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Heimenkirch

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Dreiheiligen 18
auf dem „Vogelbichel“
(Standort)
Schanze mittelalterlicher oder frühneuzeitlicher Zeitstellung. D-7-8325-0011[1] BW
Wolfertshofen
(Standort)
Burgstall Tannenfels→Mittelalterlicher Burgstall. D-7-8325-0012[2] BW
Altbiesenberg
Waldflur „Rotschachen“
(Standort)
Burgstall Biesenberg→Mittelalterlicher Burgstall. D-7-8325-0013[3] BW
Mapprechts / Unterried
Waldflur „Burgstall“
(Standort)
Burgstall Mapprechts / Unterried→Mittelalterlicher Burgstall. D-7-8325-0014[4] Burgstall Mapprechts / Unterried
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Heimenkirch
Kirchplatz
(Standort)
Burgus Heimenkirch→Burgus der römischen Kaiserzeit, mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Pfarrkirche St. Margareta. D-7-8325-0016[5] Auf dem Gelände des Burgus wurde die Pfarrkirche St. Margareta errichtet.
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Kappen
(Standort)
Burgus Kappen (auch Burgus Mekatz)→Burgus der römischen Kaiserzeit. D-7-8325-0017[6] Grundriss und Rekonstruktion Burgus Kappen/Meckatz
Gemeindegebiet;
von Burgus Dreiheiligen über Heimenkirch bis Marktgrenze in Biesenberg
(Standort)
Römerstraße Kempten–Bregenz→Straße der römischen Kaiserzeit. D-7-8325-0018[7] BW
Dreiheiligen
Feldflur „Schloßbühl“
(Standort)
Burgus Dreiheiligen→Burgus der römischen Kaiserzeit. D-7-8325-0038[8] Burgus Dreiheiligen, Flur „Schloßbühl“
Syrgenstein
(Standort)
Schloss Syrgenstein→Mittelalterlicher Burgstall, frühneuzeitliches Schloss. D-7-8325-0044[9] Schloss Syrgenstein
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Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Weblinks

Commons: Baudenkmäler in Heimenkirch – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise