Liste der Bodendenkmäler in Kleinaitingen

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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der schwäbischen Gemeinde Kleinaitingen zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Kleinaitingen

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Straße der römischen Kaiserzeit (Via Claudia). D-7-7731-0037 BW
(Standort) Körpergräber und Kreisgräben vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7731-0090 BW
(Standort) Grabhügel der Hallstattzeit. D-7-7731-0091 BW
(Standort) Grabhügel der Hallstattzeit. D-7-7731-0094 BW
(Standort) Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7731-0096 BW
(Standort) Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7731-0099 BW
(Standort) Siedlung der römischen Kaiserzeit. D-7-7731-0183 BW
(Standort) Siedlung der jüngeren Latènezeit. D-7-7731-0219 BW
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Pfarrkirche St. Martin D-7-7731-0243 BW
(Standort) Siedlung der Bronzezeit und der Eisenzeit sowie Körpergräber der Frühbronzezeit. D-7-7731-0244 BW
(Standort) Körpergräber der mittleren Bronzezeit. D-7-7731-0256 BW
(Standort) Siedlung und Gräber der Urnenfelderzeit. D-7-7731-0296 BW

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Weblinks

Commons: Baudenkmäler in Kleinaitingen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien