Liste der Bodendenkmäler in Kottgeisering

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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Kottgeisering zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Kottgeisering

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Körpergräber des frühen Mittelalters. D-1-7832-0024 BW
(Standort) Körpergräber des frühen Mittelalters. D-1-7832-0036 BW
(Standort) Grabhügel mit Bestattungen der späten Hallstattzeit und der frühen Latènezeit. D-1-7832-0062 BW
(Standort) Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-7832-0063 BW
(Standort) Verebnete Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-7832-0125 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-7832-0132 BW
(Standort) Verebnete Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung D-1-7832-0133 BW
Ammerseestraße 17
(Standort)
Untertägige frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. Valentin von Kottgeisering und ihres Vorgängerbaus. D-1-7832-0255 frühneuzeitliche Befunde
weitere Bilder
(Standort) Verebnete Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung D-1-7832-0258 BW

Siehe auch

Literatur

  • Volker Liedke, Peter Weinzierl: Landkreis Fürstenfeldbruck (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. Band I.12). Karl M. Lipp Verlag, München 1996, ISBN 3-87490-574-8, S. 148.

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Weblinks

Commons: Kottgeisering – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien