Liste der Bodendenkmäler in Motten (Bayern)

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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Motten zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler der Gemeinde

Bodendenkmäler in der Gemarkung Kothen

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Kothen
Kirchgasse 7
(Standort)
Untertägige Teile der mittelalterlichen bis frühneuzeitlichen katholischen Pfarrkirche St. Matthäus in Köthen, Fundamente eines mittelalterlichen Vorgängerbaus sowie Körpergräber des Mittelalters und der Neuzeit. D-6-5624-0020[1] Untertägige Teile
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Bodendenkmäler in der Gemarkung Motten

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Motten
Am Kirchberg 8
(Standort)
Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit, darunter solche des spätmittelalterlichen bis frühneuzeitlichen Vorgängerbaus sowie Körpergräber, im Bereich der 1966 mit Ausnahme des Chorturms im Wesentlichen neu errichteten katholischen Pfarrkirche St. Bartholomäus von Motten. Siehe auch: Mittelalter, Körpergrab D-6-5624-0017[2] Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit

Bodendenkmäler in der Gemarkung Speicherz

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Speicherz
(Standort)
Verhüttungsplatz und abgegangenes Hammerwerk der frühen Neuzeit. D-6-5624-0002[3] BW

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Weblinks

Commons: Motten – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise

  1. BLfD Denkmaldatenbank D-6-5624-0020. In: geoportal.bayern.de. BayLfD, abgerufen am 17. Oktober 2021.
  2. BLfD Denkmaldatenbank D-6-5624-0017. In: geoportal.bayern.de. BayLfD, abgerufen am 17. Oktober 2021.
  3. BLfD Denkmaldatenbank D-6-5624-0002. In: geoportal.bayern.de. BayLfD, abgerufen am 17. Oktober 2021.