Liste der Bodendenkmäler in Steinwiesen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der oberfränkischen Gemeinde Steinwiesen zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler der Gemeinde Steinwiesen

Bodendenkmäler in der Gemarkung Birnbaum

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Birnbaum
(Standort)
Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der Katholischen Pfarrkirche St. Stephan von Birnbaum. D-4-5634-0025[1] BW

Bodendenkmäler in der Gemarkung Neufang

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Neufang
(Standort)
Vorgängerbau sowie Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der Katholischen Pfarrkirche St. Laurentius von Neufang. D-4-5634-0027[2] BW

Bodendenkmäler in der Gemarkung Nurn

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Nurn
(Standort)
Befunde der frühen Neuzeit im Bereich der abgegangenen Katholischen Kuratiekirche von Nurn. D-4-5634-0031[3] BW

Bodendenkmäler in der Gemarkung Steinwiesen

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Steinwiesen
(Standort)
Burgstall des Mittelalters. D-4-5635-0001[4] BW


Steinwiesen
(Standort)
Vorgängerbau sowie Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. Maria von Steinwiesen. D-4-5734-0125[5] BW

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Weblinks

Commons: Baudenkmäler in Steinwiesen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. BLfD Denkmaldatenbank D-4-5634-0025. BayLfD, abgerufen am 17. Juli 2021.
  2. BLfD Denkmaldatenbank D-4-5634-0027. BayLfD, abgerufen am 17. Juli 2021.
  3. BLfD Denkmaldatenbank D-4-5634-0031. BayLfD, abgerufen am 17. Juli 2021.
  4. BLfD Denkmaldatenbank D-4-5635-0001. BayLfD, abgerufen am 17. Juli 2021.
  5. BLfD Denkmaldatenbank D-4-5734-0125. BayLfD, abgerufen am 17. Juli 2021.