Liste der Bodendenkmäler in Wiesenbronn
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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Wiesenbronn zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]
Bodendenkmäler der Gemeinde Wiesenbronn
Bodendenkmäler in der Gemarkung Wiesenbronn
Lage | Objekt | Akten-Nr. | Bild |
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Wiesenbronn (Standort) |
Bestattungsplatz mit verebnetem Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. | D-6-6227-0087[1] |
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Wiesenbronn (Standort) |
Verebneter spätmittelalterlicher Burgstall. | D-6-6227-0101[2] |
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Wiesenbronn (Standort) |
Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche Hl. Kreuz von Wiesenbronn sowie untertägige Bauteile der Kirchenburg. Siehe auch: Zum Heiligen Kreuz (Wiesenbronn) | D-6-6227-0178[3] |
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Wiesenbronn (Standort) |
Siedlung des hohen und späten Mittelalters sowie der frühen Neuzeit, ferner untertägige früh- und spätneuzeitliche Befunde der ehemalige Synagoge in Wiesenbronn. Siehe auch: Synagoge (Wiesenbronn) | D-6-6227-0191[4] |
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Wiesenbronn (Standort) |
Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung. | D-6-6227-0194[5] |
Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Weblinks
Commons: Baudenkmäler in Wiesenbronn – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Denkmalliste für Wiesenbronn (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
Einzelnachweise
- ↑ BLfD Denkmaldatenbank D-6-6227-0087. BayLfD, abgerufen am 16. Juli 2021.
- ↑ BLfD Denkmaldatenbank D-6-6227-0101. BayLfD, abgerufen am 16. Juli 2021.
- ↑ BLfD Denkmaldatenbank D-6-6227-0178. BayLfD, abgerufen am 16. Juli 2021.
- ↑ BLfD Denkmaldatenbank D-6-6227-0191. BayLfD, abgerufen am 16. Juli 2021.
- ↑ BLfD Denkmaldatenbank D-6-6227-0194. BayLfD, abgerufen am 16. Juli 2021.