Liste der Europaschutzgebiete in Tirol
In Tirol gibt es 13 Europaschutzgebiete mit einer gesamten Fläche von 1.830 km². Die Europaschutzgebiete (Natura-2000-Gebiete) machen etwa 15 % der Landesfläche des Bundeslands Tirol aus. Sie stehen durchwegs auch unter landesrechtlichem Schutz, insgesamt sind zwei Drittel der landesrechtlichen Schutzgebiete auch Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder Europäische Vogelschutzgebiete.
Die Natura-2000-Gebiete im Tiroler Naturschutzrecht
Durch die zwei Europäischen Naturschutzrichtlinien, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) und die Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie, 79/409/EWG), ist Österreich verpflichtet, Gebiete, die für den gemeinschaftliche Umweltschutz der Europäischen Union von Interesse sind, zu melden. Diese gelten dann als „vorgeschlagen“ (proposed Site of Community Importance … pSCI) und werden dann seitens der EU bestätigt, in eine gemeinsame Liste eingetragen, und in das Natura-2000-Netzwerk integriert (als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der Habitat-Richtlinie … SCI, SAC und als Besondere Schutzgebiete nach der Vogelschutzrichtlinie … SPA – letztere brauchen keine ausdrückliche Bestätigung). Eine gemeinsame Liste der FFH-Gebiete für den alpinen Raum (Alpenkonventionsgebiet) wurde am 25. Jänner 2008 beschlossen.[1]
Die Meldung an die Europäische Kommission erfolgte anfangs durch die Länder direkt, 2003 erstellte Österreich eine gemeinsame Nationale Liste,[2] seither werden von den Landesregierungen einzelne Gebiete nachgenannt.[3]
Es obliegt anschließend den Mitgliedstaaten, geeignete Schutzinstrumente auszuwählen. In Österreich, wo Naturschutz auf Landesebene geregelt ist, sind das durchwegs eine der landesrechtlichen Schutzkategorien. Daher sind in Tirol fast alle Europaschutzgebiete auch anderweitig ausgewiesen, nur zwei kleinere Gebiete – im Ausmaß von zusammen 450 Hektar, das sind 0,15 % – nicht.
Verankert sind die Sonderbestimmungen für Natura-2000-Gebiete im § 14 Tiroler Naturschutzgesetz 2005 (TNSchG 2005).[4] Dabei werden durch Verordnung die jeweiligen Erhaltungsziele festgelegt, das sind im Allgemeinen der besondere Schutz der in den Anhängen der EU-Richtlinien genannten Prioritären Arten und Lebensräume (§ 3 Abs. 9 Z. 9 TNSchG), und die beabsichtigte „Wiederherstellung“ (§ 14 Abs. 3a) und „Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes“ (§ 14 Abs. 3b), sowie die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen (Bewirtschaftungspläne). Sie werden im Landesgesetzblatt, die Pläne im Boten für Tirol verlautbart.
Weiters wird dort auf die naturschutzrechtlichen Bewilligung (Verträglichkeitsprüfung) von „Plänen oder Projekten (Vorhaben), die nicht unmittelbar mit der Verwaltung des Natura-2000-Gebietes in Verbindung stehen oder hierfür nicht notwendig sind, die ein solches Gebiet jedoch einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten erheblich beeinträchtigen können“, eingegangen (§ 14 Abs. 4 ff.) und „Eingriffe, Nutzungen und sonstige Handlungen, die zu einer Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und Habitate der Arten der Natura-2000-Gebiete führen können“, verboten (§ 14 Abs. 9).
Liste
: Quelle: Land Tirol, tiris www.tirol.gv.at/tiris, Stand Dezember 2004, Nationale Liste April 2004, mit erg., Koord. NATURA 2000 Data Form
- (1) Sortierung:
A … Gebiet nach der Vogelschutzrichtlinie
B … Gebiet nach der Habitat-Richtlinie
C … Gebiet nach Habitat-Richtlinie und nach Vogelschutzrichtlinie (flächengleich)
FFH … alle Fauna-Flora-Habitatgebiete
VS … alle Vorgelschutzgebiete - (2) Gemeinden, die am Schutzgebiet Anteil haben
- (3) Datum der Meldung, landesrechtliche Umsetzung und Schutzzielerklärung nach Landesgesetzblatt
- (Fl.) Fläche nach Tiris, Flächenangaben je nach Maßstab der Aufnahme abweichend
- (Sort.) Sortierbar nach nationalem/internationalem und sonstigem Schutz/alleiniger EU-Schutzstellung
Literatur
- Peter Aubrecht, Karl Christian Petz: Naturschutzfachliche bedeutende Gebiete in Österreich. Eine Übersicht. (M-134). In: Umweltbundesamt (Hrsg.): Monographien. Band 134. Wien 2002, ISBN 3-85457-571-8, 2.1.1.2 Naturschutzgebiet; 3 Nationale Schutzgebiete, S. 21; 26–92 (web.archive.org [PDF; 423 kB; abgerufen am 23. August 2021]).
- Mario F. Broggi, Rudolf Staub, Flavio V. Ruffini: Grossflächige Schutzgebiete im Alpenraum: Daten, Fakten, Hintergründe. Blackwell Wissenschafts-Verlag, 1999, ISBN 978-3-8263-3215-9.
- K. Farasin: Tirol, Vorarlberg. In: Umweltbundesamt (Hrsg.): Die Naturschutzgebiete Österreichs. (M-038). Band 3 (= Monographien Bd. 38C). Wien 1993, ISBN 3-85457-091-0.
- Maria Tiefenbach, Gerlinde Larndorfer, Erich Weigand: Naturschutz in Österreich. (M-091). In: Umweltbundesamt, Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie (Hrsg.): Monographien. Band 91. Wien 1998, ISBN 3-85457-393-6, 4.4.1 Naturschutzgebiet; Anhang 1: Naturschutzgebiete Österreichs, S. 48; 98–107 (umweltbundesamt.at [PDF; abgerufen am 25. August 2009]).
Weblinks
- Natura 2000 Tirol. In: Natura 2000 Tirol. Tiroler Landesregierung, abgerufen im Jahr 2010 (mit links auf Gebietskarte (tiris online), Datenblätter (Natura 2000 data form, pdf) und Auflistung der EU Lebensräume und Arten (doc)).
Einzelnachweise
- ↑ Aktualisiert: Beschluss der Kommission vom 22. Dezember 2009 zur Verabschiedung einer dritten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der alpinen biogeographischen Regiongemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates K(2009)10415 (pdf, tirol.gv.at)
- ↑ vgl. Werner Lazowski, Ulrich Schwarz, Franz Essl, Martin Götzl (Berarb.): Entwicklung von Kriterien als Entscheidungshilfe für die Nennung der WRRL-relevanten Natura-2000-Gebiete und wasserabhängigen Landökosysteme und Feuchtgebiete. Hrsg.: Umweltbundesamt, Lebensministerium. Wien Februar 2004 (pdf, wassernet.at – zur Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG)).
- ↑ Obwohl in Österreich schon über 20 % der Landesfläche unter Schutz stehen, ist die Europäische Kommission „nach Prüfung aller von Österreich vorgeschlagenen Gebiete der Meinung, es müssen noch weitere Gebiete zur Abdeckung aller Lebensräume und Arten sowohl in der alpinen Region, als auch in der kontinentalen Region, vorgeschlagen werden.“ (Zit. n. Weblinks Natura 2000 Tirol, Abs. Weiterer Handlungsbedarf) So sind noch einige Important Bird Areas des BirdLife International ohne nationalen/gemeinschaftsrechtlichen Schutz
- ↑ Kundmachung der Landesregierung vom 12. April 2005 über die Wiederverlautbarung des Tiroler Naturschutzgesetzes 1997. LGBl. Nr. 26/2005
- ↑ Schutzgebiete (Memento des Originals vom 15. November 2013 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. und Übersichtskarte Naturpark (Memento des Originals vom 2. Mai 2013 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. , naturpark-oetztal.at