Liste der Kanzler von Brandenburg

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Die Liste der Kanzler enthält die Protonotare und Kanzler der Mark Brandenburg von 1312 bis 1650.

Geschichte

Die Kanzlei der Markgrafen von Brandenburg wurde von einem Protonotarius (oberster Schreiber, auch Landschreiber) geleitet. Dieser hatte vor allem Verwaltungsaufgaben zu erfüllen. 1312 erschien für einen solchen erstmals auch die Bezeichnung Kanzler, aber weiterhin im Sinne eines Leiters der Kanzlei.[1]

In den folgenden Jahrzehnten erschien der neue Titel mehrfach. Seit 1443 wurde dieses Amt kontinuierlich vergeben, nun auch mit einer festen Aufgabenbestimmung, die mehr Einfluss und Entscheidungskompetenzen gegenüber den bisherigen Hauptkanzleischreibern beinhaltete.

1652 wurde die Aufgabe des leitenden Verantwortlichen der Verwaltung und der Staatsgeschäfte auf den Direktor des Geheimratskollegiums übertragen, seit 1695 mit der Bezeichnung Wirklicher Geheimer Etats- und Justizminister. Zwischen 1770 und 1810 wurden noch einmal Großkanzler ernannt, allerdings unter den Etatsministern (später Staatsministern).

Protonotare und Kanzler

Kanzler

Vizekanzler

Daneben gab es einen Vizekanzler, der mitunter weitere Ämter innehatte (Kammergerichtsrat, Konsistorialpräsident). Dieser war auch Mitglied des Geheimen Ratskollegiums (seit 1604). Ab 1686 war der Vizekanzler gleichzeitig Präsident des Kammergerichts.[2]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Zur Kanzlei und den Kanzleischreibern im 14. Jahrhundert Jan Winkelmann: Die Mark Brandenburg des 14. Jahrhunderts. Markgräfliche Herrschaft zwischen »räumlicher Ferne« und »politischer Krise«. Lukas Verlag, Berlin 2013. S. 133–140.
  2. Peter Bahl: Der Hof des Großen Kurfürsten. Studien zur höheren Amtsträgerschaft Brandenburg-Preußens. Böhlau, Köpn/Wien, 2001. S. 411, mit Vizekanzlern von 1630 bis 1689