Liste der Naturdenkmale in Geithain

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Wappen von Geithain
Lage von Geithain

In der Liste der Naturdenkmale in Geithain werden die Einzel-Naturdenkmale, Geotope und Flächennaturdenkmale in der Stadt Geithain im Landkreis Leipzig und ihren Ortsteilen Altdorf, Mark Ottenhain, Narsdorf, Nauenhain, Niedergräfenhain, Ossa, Rathendorf, Syhra, Wickershain aufgeführt.

Bisher sind laut den angegebenen Quellen 0 Einzel-Naturdenkmal, 0 Geotope und 2 Flächennaturdenkmale bekannt und hier aufgelistet.

Die Angaben der Liste basieren auf Daten der Bekanntmachungs-Seite des Landkreises[1] und den Daten auf dem Geoportal des Landkreises Leipzig.[2]

Definition

„Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist
1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.“

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG)[3], § 28 Naturdenkmäler

Legende

  • Bild: zeigt ein vorhandenes Foto des Naturdenkmals.
  • ND/GEO/FND-Nr: zeigt die jeweilige Nr. des Objekts – ND (Einzel-)Naturdenkmal, GEO Geotope oder FND (Flächen-Naturdenkmal)
  • Beschreibung: beschreibt das Objekt näher
  • Koordinaten: zeigt die Lage auf der Karte
  • Quelle: Link zur Referenzquelle


Flächennaturdenkmale

Bild FND-Nr. Name Beschreibung Verordnet Fläche[Anm. 1] Koordinaten Quellen
l_la: 112-1 nördliche Märzenbecherwiese bei Narsdorf Wald-Wiese nördlich des südlichen Feldwegs von Querstraße zwischen Ossa und Narsdorf 16.06.1971 4.871 m² 51° 1′ 15″ N, 12° 41′ 31″ O Beschluss RdK Geithain 34/9/71[4]
l_la: 112-2 südliche Märzenbecherwiese bei Narsdorf Wald-Wiese südlich des südlichen Feldwegs von Querstraße zwischen Ossa und Narsdorf 16.06.1971 2.841 m² 51° 1′ 12″ N, 12° 41′ 34″ O Beschluss RdK Geithain 34/9/71[4]

Weblinks

Anmerkungen

  1. Die dem Geoviewer Sachsen entnommenen Flächenangaben entsprechen der Größe der Kartenmarkierung und sind lediglich grobe Annäherungen. Genauere Angaben sind den jeweiligen Verordnungen zu entnehmen.

Einzelnachweise