Präsident der Slowakei

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Palais Grassalkovich, Sitz des Präsidenten

Der Präsident der Slowakei ist Staatsoberhaupt seines Landes. Er wird direkt vom Volk gewählt. Amtsinhaberin ist seit dem 15. Juni 2019 Zuzana Čaputová. Sie hatte sich am 30. März 2019 in einer Stichwahl gegen Maroš Šefčovič durchgesetzt und ist das erste weibliche Staatsoberhaupt des Landes.

Die Slowakische Republik besitzt ein parlamentarisches Regierungssystem. Der Präsident repräsentiert gemäß Artikel 102 der slowakischen Verfassung den Staat nach außen. Er gehört zur Exekutive innerhalb des politischen Systems der Slowakei.

Wahlmodus

Der Präsident wird seit 1999 in direkten Wahlen vom Volk gewählt, zuvor wählte ihn der Nationalrat mit einer Dreifünftelmehrheit aller Abgeordneten. Der Kandidat, der im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen bekommt, wird zum Präsidenten gewählt. Falls kein Kandidat im ersten Wahlgang die nötige Anzahl der Stimmen erreicht, findet ein zweiter Wahlgang statt, an welchem die zwei Kandidaten teilnehmen, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhielten. In diesem Wahlgang genügt die einfache Mehrheit. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre, die Wiederwahl ist einmal möglich.

Der Nationalrat der Slowakischen Republik kann mit einer Dreifünftelmehrheit aller Abgeordneten ein Abwahlverfahren des Präsidenten einleiten, welches aus einem Volksentscheid besteht. Falls in diesem das Volk den Präsidenten bestätigt, wird damit automatisch das Misstrauen dem Nationalrat ausgesprochen und dieser aufgelöst.

Befugnisse und Rechte des Präsidenten

Der Präsident ernennt gemäß Artikel 102 i. V. m. Artikel 110 selbstständig den Ministerpräsidenten und im Einvernehmen mit ihm dann die Minister. Laut der Verfassung verhandelt und ratifiziert er internationale Verträge, er kann diese Befugnisse aber auch an die Regierung übertragen. In bestimmten Krisensituationen kann er den Nationalrat auflösen. Im Legislativverfahren unterzeichnet er Gesetze und verfügt über ein suspensives Veto. Er kann so einen Gesetzesentwurf (ggf. auch mit Änderungsvorschlägen) an den Nationalrat zurückleiten (dies gilt nicht im Falle eines Verfassungsgesetzes). Er ernennt die Richter des Verfassungsgerichts (Ústavný súd Slovenskej republiky) und den Generalstaatsanwalt. Zudem ist er oberster Befehlshaber der Streitkräfte. Er hat das Recht, Strafen zu mildern oder zu tilgen und kann Amnestien erlassen.

Der Präsident kann nicht strafrechtlich verfolgt werden. Er kann ausschließlich wegen absichtlichem Verfassungsbruchs oder Hochverrats angeklagt werden, und zwar vor dem Verfassungsgericht und auf Anklage des Nationalrats. Die einzig mögliche Strafe ist Amtsverlust und Einbuße der Amtstauglichkeit.

Amtsträger

Präsidentenstandarte seit 1993

Mit einem „K.“ sind diejenigen Politiker angeführt, die für die angegebene Zeit kommissarisch das Amt des Staatspräsidenten ausübten.

Nr. Bild Name Amtszeit Partei
K. Vladimír Mečiar 1. Januar 1993
2. März 1993
HZDS
1. Michal Kováč.jpg Michal Kováč
(* 1930; † 2016)
2. März 1993
2. März 1998
nominiert von HZDS
K. Vladimír Mečiar
ab 14. Juli mit Ivan Gašparovič
2. März 1998
30. Oktober 1998
HZDS
K. Mikuláš Dzurinda
mit Jozef Migaš
30. Oktober 1998
15. Juni 1999
SDK
2. Rudolf Schuster 2011.jpg Rudolf Schuster
(* 1934)
15. Juni 1999
15. Juni 2004
nominiert von SOP
3. Ivan Gašparovič.jpg Ivan Gašparovič
(* 1941)
15. Juni 2004
15. Juni 2014
nominiert von HZD
4. Andrej Kiska in Senate of Poland.jpg Andrej Kiska
(* 1963)
15. Juni 201415. Juni 2019 parteilos
5. ZuzanaCaputovaPokracujeVKampani-Orez-IMG 0394-SF.jpg Zuzana Čaputová
(* 1973)
15. Juni 2019
amtierend
Progresívne Slovensko

Wahlen

Siehe auch

Weblinks