Listenkandidat

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Ein Listenkandidat wird über eine von einer Partei oder eine Wählervereinigung aufgestellte Wahlliste gewählt, meist als Verhältniswahl. Je nach Wahlsystem hat der Wähler hierbei mehr oder weniger Einfluss auf die Personen, die durch seine Stimme gewählt werden. Das Gegenstück zum Listenkandidaten ist der Direktkandidat.

Bei der Bundestagswahl in Deutschland werden mit der Zweitstimme nur Parteilisten gewählt, die Reihung der Kandidaten ist nach dem Bundestagswahlrecht fest. Sie wird vor der Wahl durch die jeweilige Partei vorgenommen, wobei dies laut Parteiengesetz auf demokratische Weise zu geschehen hat.[1]

Das Bayerische Landtagswahlsystem erlaubt den Wählern mit der Erststimme einen Direktkandidaten und mit der Zweitstimme einen Bewerber auf einer der Listen ankreuzen. Die Stärke der Parteien im Landtag wird durch das Verhältnis der Gesamtstimmenzahlen bestimmt. Für die einzelnen Parteien kommen die Kandidaten zum Zuge, die innerhalb ihrer Listen die meisten Stimmen (Summe aus Erst- und Zweitstimme) erhalten haben.[2] Der Wähler hat also einen begrenzten Einfluss auf die Reihung der Kandidaten.

Bei Kommunalwahlen nach dem süddeutschen System hat der Wähler mehrere Stimmen, meist so viele, wie Mandate zu vergeben sind. Durch Kumulieren und Panaschieren kann er quasi seine eigene Liste aus den Angeboten der verschiedenen Parteien zusammenstellen.[3]

Dasselbe Prinzip ist auch bei fast allen Parlamentswahlen in der Schweiz üblich. Der Ständerat wird allerdings in den meisten Kantonen im Majorzverfahren gewählt, ebenso fast alle Exekutiven.

Einzelnachweise

  1. Listenkandidat, Parlamentsbegriffe A – Z auf bundestag.de, abgerufen am 2. August 2022
  2. Unser Wahlsystem auf bayern.landtag.de, abgerufen am 2. August 2022
  3. Kommunalwahl in Bayern: Wie wird gewählt?, Jürgen P. Lang, 12. März 2020 auf br.de, abgerufen am 2. August 2022