Lokalsatz
Ein Lokalsatz (auch Ortssatz) ist ein Adverbialsatz oder verhältnisbestimmender Satz, welcher eine Ortsbestimmung ausdrückt.[1][2]
Beschreibung
Im Deutschen handelt es sich nach Engelen (1986)[3] um Relativsätze mit implizitem Bezugselement, weil die deutsche Sprache keine lokalen Subjunktionen zur Verfügung stellt.
Beispiele:
- Sie verbringt den Urlaub (dort), wo die Sonne scheint.
- Peter stammt (von dort/dorther), woher auch Karl stammt.
- Klaus ging immer schon (dorthin), wohin man ihn schickte.
Die Wörter wo, woher, wohin werden als Relativadverbien bezeichnet, da sie adverbiale Elemente sind, die einen Relativsatz einleiten, aber nicht wie ein Substantiv flektiert werden. Sie können oft durch adverbielle Präpositionalphrasen ersetzt werden, die dann ein Pronomen enthalten, vergleiche Satzpaare wie:
- Die Stadt woher / aus welcher ich stamme, liegt an der Iller.
- Kennst du das Land, in dem / wo die Zitronen blühen?
- Kanada ist das Land, wohin / in das Peter ziehen möchte.
Abweichend hiervon sieht die Grammatik von Helbig und Buscha[4] woher, wohin, wo als Subjunktion und die Umstandsworte als Korrelate. Da deren Gebrauch nicht obligatorisch ist, stehen sie in obigen Beispielen auch in Klammern.
Diese Autoren stellen aber gleichzeitig nicht in Frage, dass es sich bei Lokalsätzen um Relativsätze handelt.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Der Lokalsatz, Canoonet
- ↑ Lokale Präpositionen. mein-deutschbuch.de
- ↑ Bernhard Engelen: Einführung in die Syntax der deutschen Sprache. Band II: Satzglieder und Satzbaupläne. Pädagogischer Verlag Burgbücherei Schneider, Baltmannsweiler 1986, S. 59ff.; speziell zu Lokalsätzen S. 62f. ISBN 3-87116-160-8.
- ↑ Gerd Helbig, Joachim Buscha: Deutsche Grammatik (Neubearbeitung). Langenscheidt, Berlin 2001 (Erstausgabe 1970, Verlag Enzyklopädie Leipzig).