Londoner Abkommen
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Londoner Abkommen steht für:
- das Londoner Abkommen vom 23. Oktober 1923 zur Regelung von Staatsangehörigkeitsfragen für die ehemalige Siedlungskolonie Deutsch-Südwestafrika. Das Deutsche Reich sicherte zu, seinen Einfluss dahingehend auszuüben, dass die Staatsangehörigkeit der Südafrikanischen Union von den Betroffenen nicht ausgeschlagen werde, siehe De Haas-Smuts Agreement
- Londoner Viermächte-Abkommen, siehe Londoner Konferenz (1945)
- Londoner Schuldenabkommen von 1953
- Londoner Übereinkommen von 2000
- Londoner Konvention von 1972 zum Schutz der Meeresumwelt
Siehe auch:
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