Malterbank

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Die Malterbank, auch als Malterbock bezeichnet, war ein Maß für Holz, das für Hüttenwerke im Harz als Brennmaterial gedacht war. Es wurde nach Malter geschlagen, vermessen und in sogenannte Malter aufgesetzt und als Malterholz bezeichnet. Das Holz wurde gemaltert oder aufgemaltert.[1] Es ist nicht mit dem Klafterholz gleichzusetzen.

Der Begriff leitet sich von der Aufstellweise ab. Zwei längliche Schwellen wurden mit zwei zweifüßigen Riegeln vereint. Auf den Schwellenenden stellte man je senkrecht zwei Ständer mit einer Länge von 32 Zoll. Der Abstand betrug 5 Fuß oder 60 Zoll. Dieser Rahmen fasste 2 Malter in der Länge. Die Ständerhöhe von 32 Zoll teilte man in vier Achtel von unten rechnend. Das erste ¼ oder 16 Zoll, dann ⅜ oder 24 Zoll und letztlich das vierte obere Achtel wieder in eine Hälfte mit zweimal 4 Zoll.[2] Das Umreißen solcher Malterböcke oder Waashaufen, wie diese auch bezeichnet wurden, stand unter Strafe.[3]

  • 1 Malterbock = 4 Fuß lang, breit und hoch

Das Malterholz war sehr unterschiedlich und im Thüringer Wald bei der Holzkohlenmeilerei rechnete man

Einzelnachweise

  1. Theodor Heinsius: Volkstümliches Wörterbuch der deutschen Sprache: mit Bezeichnung der Aussprache und Betonung für die Geschäfts- und Lesewelt. Band 3, Hahn’sche Hofbuchhandlung, Hannover 1820, S. 252.
  2. Johann Georg Krünitz, Friedrich Jakob Floerken, Heinrich Gustav Flörke, Johann Wilhelm David Korth, Carl Otto Hoffmann, Ludwig Kossarski: Ökonomische Enzyklopädie. Band 83, Verlag Joachim Pauli, Berlin 1801, S. 160.
  3. Stephan Behlen: Archiv der Forst- und Jagd-Gesetzgebung der deutschen Bundesstaaten. Bände 3, Heft 1, Fr. Wagner'schen Buchhandlung, Freiburg im Breisgau 1836, S. 113.
  4. Johann Karl Gottfried Jacobsson, Otto Ludwig Hartwig, Gottfried Erich Rosentha: Technologisches Wörterbuch oder alphabetische Erklärung aller nützlichen mechanischen Künste, Manufakturen, Fabriken und Handwerker, wie auch aller dabei vorkommenden Arbeiten, Instrumente, Werkzeuge und Kunstwörter, nach ihrer Beschaffenheit und wahrem Gebrauche. Band 3, Friedrich Nicolai, Berlin/Stettin 1783, S. 11.