Mardschaʿ-e Taghlid
Mardschaʿ-e Taghlid (arabisch مرجع التقليد
, DMG
) bedeutet absolute Quelle/Instanz der Nachahmung und ist die höchste Bezeichnung eines zwölfer-schiitischen Religionsgelehrten für das Amt des höchsten Juristen.
Entstehung
Mit Ausbildung der religiösen Hierarchie im 19. Jahrhundert trat im Iran, neben der Abstufung innerhalb der religiösen Titel (siehe Mullah) auch erstmals eine absolute und einzigartige Autorität hervor, der Mardschaʿ, dessen Entscheidung der Gläubige blindlings, wie Heinz Halm schreibt, folgt (siehe Taqlid).[1]
Mardscha oder Großajatollah
Es gibt keinen formalen Prozess, einem bedeutenden religiösen Gelehrten den Titel eines Mardschaʿ oder mardschaʿ-e Taghlid zu verleihen. Konsens besteht jedoch darin, dass der Mardschaʿ eine umfassende juristische Abhandlung über die Scharia verfasst haben muss. Selbst hochgeschätzte Theologen, Koran-Kommentatoren oder islamische Philosophen werden nicht mit diesem Titel bedacht.[2] In der schiitischen Geschichte wurden ab dem 19. Jahrhundert übergeordnete Ajatollahs als Mardschaʿ bezeichnet, ab den 1920er Jahren etablierte sich für Mardschaʿ der Begriff Großajatollah.[1] In der jüngeren Geschichte wurden einige Ajatollahs, jedoch nur von ihren Anhängern, als mardschaʿ-e Taghlid bezeichnet, so z. B. Ruhollah Chomeini (Iran), Abu l-Qasim al-Choei (Irak) oder Muhammad Hussein Fadlallah (Libanon).
Obwohl jeder Mardscha auf derselben Stufe der religiösen Hierarchie steht, gab es meist einen Mardscha, der mehr Autorität besaß als die anderen. Wer dieser Mardscha war, wurde entsprechend der Tradition vom Monarchen bestimmt. Nach dem Tod des „obersten Mardscha“ schrieb der Schah ein Kondolenzschreiben an einen der Geistlichen. Der Geistliche, der den Kondolenzbrief des Schahs erhielt, konnte den Titel des ranghöchsten Geistlichen für sich in Anspruch nehmen.[3]
Mardschaʿ-e taghlid
Bisher wurden als mardschaʿ-e Taghlid von allen Schiiten anerkannt:
- Mortaza Ansari (1799–1864), Mardschaʿ-e Taghlid von 1850–1864[4]
- Mohammad Hasan Schirazi (1815–1895), Mardschaʿ-e Taghlid von 1864–1895[5]
- Hossein Ali Borudscherdi (1875–1961), Mardschaʿ-e Taghlid von 1946–1961[6][7][8]
Literatur
- Heinz Halm: Die Schia. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1988, ISBN 3-534-03136-9.
- Wilfried Buchta: Schiiten. Kreuzlingen/München 2004, ISBN 3-7205-2491-4
- Devin J. Stewart: “Islamic Juridical Hierarchies and the Office of Marjiʿ al-Taqlid” in L. Clarke (ed.). Shiʿite Heritage: Essays on Classical and Modern Traditions. Binghamton, N.Y., 2001. S. 137–57.
Einzelnachweise
- ↑ a b Heinz Halm: Die Schiiten. Beck 2005. Seite 86
- ↑ SHIʿITE DOCTRINE ii. Hierarchy in the Imamiyya. Encyclopædia Iranica, abgerufen am 21. Dezember 2012
- ↑ Andrew S. Cooper: The Fall of Heaven. New York, 2016, S. 107.
- ↑ seit 1850 Leiter der Hawza in Nadschaf, vergl.: iranicaonline: ANṢĀRĪ, SHAIKH MORTAŻĀ
- ↑ seit 1864 Leiter der Hawza in Nadschaf, vergl.: iranicaonline: ḤASAN ŠIRĀZI
- ↑ durch die gleichzeitige Übernahme der obersten Lehrtätigkeit der Hawzas in Ghom und dem Umstand, dass Borudscherdi zu dieser Zeit die höchste Reputation hatte. Vergl.: iranicaonline: Borudjerdi (Memento des Originals vom 17. Mai 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Heinz Halm: Die Schiiten, Beck 2005, Seite 84
- ↑ Nikki Keddi: Religion and Politics in Iran, Yale 1983, Seite 33 ff