Markgrafschaft Pont-à-Mousson

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Die Markgrafschaft Pont-à-Mousson bestand – als Besitz der Familie der Herzöge von Bar – innerhalb des Heiligen Römischens Reichs ab dem Jahr 1353 bis in die Zeit hinein, als das Herzogtum Bar und die Markgrafschaft längst mit dem Herzogtum Lothringen verschmolzen waren.

Zu Beginn des 10. Jahrhunderts gehörte das Gebiet von Pont-à-Mousson den Grafen von Bar. Diese ließen unterhalb des Hügels Mousson an einer der wenigen Furten über die Mosel zwischen Nancy und Metz eine Brücke bauen, neben der sich rasch ein Ort entwickelte, Pont-à-Mousson. 1353 wurde der Ort von König Karl IV. zugunsten Robert I. von Bar zur Markgrafschaft erhoben.

Diese Standeserhöhung brachte ein Problem mit sich, das im Jahr darauf durch die Erhebung Bars zum Herzogtum gelöst wurde: Robert wurde nun in den Dokumenten marquis de Pont-à Mousson et comte de Bar geführt – eine Situation, die dem Adel des Landes unlogisch erschien, da das Barrois wesentlich größer als die Markgrafschaft war. Um diese Anomalie aufzuheben, machte König Karl IV. Bar am 13. März 1354 zum Herzogtum.

Die Grafen von Bar gaben die Markgrafschaft als Apanage verschiedenen Angehörigen des Grafenhauses, was auch von den Erben des Herzogtums Bar aus dem Jüngeren Haus Anjou und dem Haus Lothringen beibehalten wurde, die sich dabei aber eher den Erbherzog bevorzugten.