Laibung
Als Laibung oder Leibung werden die inneren Seiten einer Decken- oder Wandöffnung bezeichnet, die rechtwinklig zur Wandebene stehen und die Öffnung begrenzen.
Am häufigsten wird der Begriff verwendet, um die schmalen Begrenzungsflächen einer Fenster- oder Türöffnung im Mauerwerk zu bezeichnen: die Unterseite des Sturzes, das Fensterbrett bzw. die Oberseite der Brüstung sowie die beiden seitlichen Flächen, die auch als Anschläge für Fensterrahmen bzw. Türzarge ausgestaltet sein können.
Im Gegensatz zur entweder horizontal oder vertikal verlaufenden sowie rechtwinklig zur Fassade ausgerichteten Leibung, werden schräg in die Wandfläche geschnittene Umfassungsflächen einer Wandöffnung als Gewände bezeichnet.[1][2]
Beschreibung
Die untere waagerechte Begrenzung des Wandausschnitts ist bei Türen die Türschwelle und bei Fenstern die Brüstung. Die obere waagerechte Begrenzung heißt Sturz. Die seitlichen konstruktiven Elemente in Natursteinfassaden und Fachwerkwänden heißen Pfosten. Die plastisch ausgebildete oder lediglich farblich abgesetzte Umrahmung von Fenstern, Türen und anderen Öffnungen in verputzten Fassaden wird Fasche genannt.
Die Laibung dient häufig der Befestigung von Fensterrahmen und Türzargen. Eckzargen bedecken einen Teil der Leibung während Umfassungs- bzw. Futterzargen in der Regel die gesamte Leibung des Mauerwerks überdecken und selber wieder Leibungsflächen bilden.
Bei verputzten Laibungen werden die inneren Ecken oft durch metallene Putzprofile oder aufgesetzte Eckwinkel verstärkt. Bei verkleideten Fassaden wird die Laibung oftmals mit Fassadenplatten aus Kunststoff oder Aluminium verkleidet.
Bei Bögen und Gewölben ist die Laibung die gekrümmte, über dem Kämpfer befindliche innere Bogen- bzw. Gewölbefläche, im Gegensatz zur äußeren Fläche, die Bogen- oder Gewölberücken genannt wird.[3]
Siehe auch
Literatur
- Wilfried Koch: Baustilkunde. Europäische Baukunst von der Antike bis zur Gegenwart, Orbis Verlag, 1988 München, ISBN 3-572-05927-5