Max von Geldern-Crispendorf

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Maximilian (Max) Georg Lothar von Geldern-Crispendorf (* 1. Juli 1854 auf der Perthelsburg bei Greiz; † 31. Mai 1938 in Wolfersdorf) war ein deutscher Richter und Politiker.

Familie

Von Geldern-Crispendorf war der Sohn des Konsistorialpräsidenten und Rittergutsbesitzers Bruno von Geldern-Crispendorf (1791–1835) und dessen Ehefrau Pauline Franziska geborene Schmeißer.

Von Geldern-Crispendorf war evangelisch-lutherischer Konfession und heiratete am 6. Juni 1889 in Berga Ottilie Natalie Margarethe Timmich (* 6. Juni 1868 in Schleiz; † 4. Juli 1949 in Gera), die Tochter des Rittergutsbesitzers Friedrich Arno Timmich auf Rittergut Wolfersdorf. Aus der Ehe gingen drei Kinder hervor:

  • Elisabeth Pauline Ottilie (* 1890), heiratete den Obersten der sächsischen Landespolizei Günther von Hingst
  • Eberhard Maximilian Bruno Arno Georg (* 1891), später Polizist bei der Schutzpolizei Wien
  • Erich (* 1893), Major

Er war Erbe und Verwalter von Rittergut Crispendorf. Sein Sohn Erich folgte ihm als Inhaber dieses Familienfideikommisses sowie des Ritterguts Wolfersdorf nach.

Leben

Von Geldern-Crispendorf besuchte bis 1867 das Gymnasium und die "Vogelsche Knaben- und Erziehungsanstalt" in Greiz und dann bis 1875 das Gymnasium Bernhardinum in Meiningen. Nach dem Abitur studierte er bis 1879 Rechts- und Staatswissenschaften in Leipzig (im Sommersemester 1877 besuchte er die Forstakademie Tharandt). 1879 bestand er die erste, 1883 die zweite Staatsprüfung. Danach wurde er Gerichtsassessor beim Amtsgericht Greiz und 1885 Landrichter beim Landgericht Greiz. 1888 wurde er Mitglied des Schwurgerichtshofs in Gera. Am 1. November 1902 wurde er zum Landgerichtsrat und Dritten Mitglied im Präsidium des Landgerichte ernannt. Ab dem 1. Januar 1903 war er Mitglied im Disziplinargericht in Greiz. Zum 1. Juli 1918 wurde er zum Ersten dienstführenden Amtsrichter beim Amtsgericht Greiz berufen und am 31. März 1919 in den Ruhestand versetzt.

Von 1906 bis 1911 war er Abgeordneter im Greizer Landtag. 1904 wurde er zum Rechtsritter des Johanniter-Ordens. Er wurde 1906 mit dem Fürstlichen Zivil-Ehrenkreuz III. Klasse ausgezeichnet.

Literatur

  • Gothaisches genealogisches Taschenbuch der adeligen Häuser: zugleich Adelsmatrikel der deutschen Adelgenossenschaft. Teil B, Verlag J. Perthes, 1942, S. 163, 165, (Digitalisat)
  • Reyk Seela: Landtage und Gebietsvertretungen in den reußischen Staaten 1848/67–1923. Biographisches Handbuch (= Parlamente in Thüringen 1809–1952. Tl. 2). G. Fischer, Jena u. a. 1996, ISBN 3-437-35046-3, S. 233.