Mecklenburgisches Urkundenbuch

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Titelseite von Band I (1863)

Das Mecklenburgische Urkundenbuch (kurz: MUB, seltener: M.U.B.) ist ein Standardwerk zur mittelalterlichen Geschichte Mecklenburgs. Es vereint die Texte aller überlieferten diplomatischen Quellen zur Geschichte dieses Territoriums vom Zeitpunkt der ersten schriftlichen Überlieferungen bis zum Ende des 14. Jahrhunderts.

Entstehung

Am 24. April 1860, in der Festversammlung zum 25-jährigen Bestehen des Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde[1] entstand der Vorschlag, ein mecklenburgisches Urkundenbuch herauszugeben. Dies wurde sogleich zum Beschluss erhoben. Es war der Wunsch, ein Sammelwerk aller bekannten Geschichtsquellen zu erstellen. Erste Bemühungen hierzu gab es vorher bereits unter anderem durch den Pastor David Franck.[2] Jedoch war erst mit der Gründung des Vereins 1835 durch seine enge personelle Vernetzung mit dem zentralen Landesarchiv von Mecklenburg-Schwerin sowie durch seine breite Akzeptanz bei wichtigen Repräsentanten und Entscheidungsträgern in Staat und Gesellschaft beider mecklenburgischer Landesteile eine hinreichende technische und wissenschaftliche Basis geschaffen, ein solches editorisches Großprojekt in Angriff nehmen und zu einem erfolgreichen Abschluss bringen zu können.

Dazu öffnete Großherzog Friedrich Franz I. sein Hausarchiv erstmals der Geschichtsforschung. Der von ihm zum Archivrat berufene Georg Christian Friedrich Lisch erwies sich in dieser Position als Glücksfall. Die Sammlung und das Zusammentragen aller erreichbaren Urkunden und Quellen zur mecklenburgischen Geschichte war von vornherein als eine Arbeit von Jahren, wenn nicht Jahrzehnten gedacht. Einzelne Beiträge erschienen bereits in den „Jahrbüchern“ des Vereins. Das bis dahin zusammengetragene Material erlaubte es, 1860 einen Beschluss zu erlassen, den Druck des MUB in Angriff zu nehmen. Herausgeber war der Verein für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde Schwerin, der für das MUB eine gesonderte wissenschaftliche Kommission bildete. Vom Anfang bis zu seinem Tod stand diese zunächst unter Leitung und Verantwortung von Georg Christian Friedrich Lisch, in der Folge bis 1889 unter der seines Nachfolgers Friedrich Wigger, der von Anfang an als Redakteur mitgearbeitet hatte. Danach folgten Hermann Grotefend (bis 1903) und Friedrich Stuhr.

Der erste Band erschien 1863 „in Commission der Stiller’schen Hofbuchhandlung“ Schwerin. Bis 1913 erschienen insgesamt 24 Bände mit dem chronologischen Abdruck von 13.739 historischen Urkunden und Texten aus der Zeit vom Jahr 786 (Karl, König der Franken, stiftet das Bistum Verden) bis zum Jahr 1400. Als Nachträge erschienen noch die Bände XXV A (1936) und XXV B (1977). Beigegeben sind in loser Folge Holzschnitte von überlieferten Siegeln. Bei einem Preis von anfangs fünf Reichstalern je Band war das MUB zunächst nur Gelehrten zugänglich. Dies änderte sich ab 1873, als der Verein 200 Exemplare jedes Bandes unentgeltlich an Ämter, Magistrate, Gerichte und Präposituren zur allgemeinen Nutzung abgab.

Zu einer in Angriff genommenen Fortsetzung des mecklenburgischen Urkundenbuchs für den Folgezeitraum ab 1400 ist es bis heute nicht gekommen. Im Landeshauptarchiv Schwerin existieren dazu Regesten.

Quellen

Wichtigste Fundgrube für die „Urkunden-Commission“ war das Großherzogliche Geheime und Haupt-Archiv des Landesteils Mecklenburg-Schwerin in Schwerin. Eine erste Registratur der im herzoglichen Schloss vorhandenen Urkunden, das Registrum certarum litterarum existencium in custodia cancellarie dominorum ducum Magnopolensium, entstand bereits gegen Ende des 15. Jahrhunderts. 1579 beauftragte Herzog Ulrich den jungen Samuel Fabricius mit der Verwaltung der Bibliothek und des Archivs. Dieser legte eine Registratur mit dem Namen Repertorium Fabricianum an, die noch im 19. Jahrhundert von großem praktischen Wert war. Als weitere Quellen kamen die kirchlichen Archive wie die Ratzeburger und Schweriner „Stifts-Archive“, die Klosterarchive unter anderem von Broda, Dobbertin, Doberan, Malchow, Neukloster (Sonnencamp), Tempzin, Wanzka, Zarrentin, sowie die weltlichen Urkunden aus den Stadtarchiven hinzu, des Weiteren zahlreiche Urkunden aus Archiven außerhalb Mecklenburgs. Private Quellen spielen zahlenmäßig nur eine kleine Rolle. In der Einleitung zum 1. Band des MUB findet sich überdies eine Liste der ausgewerteten Druckschriften.

Bedeutung

Das MUB gilt heute als eine der bedeutendsten Quelleneditionen zur mittelalterlichen Geschichte eines Territoriums im deutschen Sprachraum und war seit dem Erscheinen vielfach Maßstab und Vorbild für vergleichbare Editionsprojekte. Es ist bis heute eines der wichtigsten Grundlagenwerke der mecklenburgischen Geschichtsforschung für den Betrachtungszeitraum.

Inhaltsverzeichnis

„Erste Abtheilung“

„Zweite Abtheilung“

„Dritte Abtheilung“

Nachträge

  • Band XXV A (1936): Nachträge 1166–1400
  • Band XXV B (1977): Nachträge 1235–1400

Urkunden des MUB in der Wikipedia

Einzeldokumente

Als Belegnachweis reicht für das Mecklenburgische Urkunden schon allein die Angabe der über alle Bände fortlaufenden Urkundennummer. Optional kann dazu ergänzend der Band genannt werden, in welchem die betreffende Urkunde enthalten ist.

Ansichten der wiedergegebenen Urkunden

Anmerkungen

  1. Zu dieser Zeit wurde meklenburgische im Vereinsnamen noch ohne -c- geschrieben.
  2. David Franck: Alt- und Neues Mecklenburg. 19 Bücher. Güstrow und Leipzig 1753–1757, Register 1758 (Digitalisate bei RosDok)

Weblinks