Melarsoprol

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Strukturformel
Struktur von Melarsoprol
Vereinfachte Strukturformel ohne Stereochemie
Allgemeines
Freiname Melarsoprol
Andere Namen

2-{4-[(4,6-Diamino-1,3,5-triazin-2-yl)-amino]phenyl}-1,3,2-dithiarsolan-4-methanol (IUPAC)

Summenformel C12H15AsN6OS2
Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 494-79-1
EG-Nummer 207-793-4
ECHA-InfoCard 100.007.086
PubChem 10311
ChemSpider 9889
DrugBank DB12864
Arzneistoffangaben
ATC-Code

P01CD01

Wirkstoffklasse

Antiprotozoikum

Eigenschaften
Molare Masse 398,34 g·mol−1
Sicherheitshinweise
Bitte die Befreiung von der Kennzeichnungspflicht für Arzneimittel, Medizinprodukte, Kosmetika, Lebensmittel und Futtermittel beachten
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP),[2] ggf. erweitert[1]

Gefahr

H- und P-Sätze H: 331​‐​301​‐​410
P: ?
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Melarsoprol ist ein Arzneistoff mit Arsen, Dimercaprol und Melamin als Strukturelementen. Es wird zur Behandlung des späten Stadiums der afrikanischen Trypanosomiasis (Schlafkrankheit) verwendet und ist unter den Handelsnamen Mel B oder Arsobal erhältlich; eine Zulassung in Europa liegt nicht vor.

Da Melarsoprol eine giftige Arsenverbindung ist, darf die Behandlung nur unter Aufsicht eines Arztes durchgeführt werden. Die Behandlung verursacht eine Reihe von Nebenwirkungen, darunter: Krämpfe, Fieber, Ohnmacht, Ausschlag, Blut im Stuhl, Übelkeit und Erbrechen. Gefürchtet ist insbesondere eine Enzephalopathie, die in 5 bis 10 % der Fälle zum Tode führt.

Eflornithin ist eine modernere und weit weniger gefährliche Behandlung für die Schlafkrankheit, aber es ist bei Infektionen mit Trypanosoma brucei rhodesiense wirkungslos, teuer, schwierig zu bekommen und daher kommt der meiste Bestand aus Spenden des Herstellers Sanofi-Aventis.

Das Fertigpräparat Arsobal ist derzeit außer Vertrieb.[3]

Einzelnachweise

  1. Eintrag zu Arsenverbindungen in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 1. Februar 2016. (JavaScript erforderlich)
  2. Nicht explizit in Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Gruppeneintrag Arsenverbindungen, mit Ausnahme der namentlich in diesem Anhang bezeichneten im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 1. Februar 2016. Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.
  3. ABDA-Datenbank (Stand: 4. Dezember 2009).