Mischbereifung

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Mit „Mischbereifung“ bezeichnet der Gesetzgeber bei Kraftfahrzeugen die Kombination von Radial- und Diagonalreifen. Diagonalreifen und Radialreifen sind unterschiedliche Reifentypen. Werden beide Reifentypen gleichzeitig an einem Kfz montiert, liegt eine Mischbereifung vor. Mischbereifung auf einer Achse ist stets unzulässig; bei PKW dürfen am ganzen Fahrzeug entweder nur Diagonal- oder nur Radialreifen gefahren werden (§ 36 StVZO). Da Diagonalreifen allenfalls noch bei Oldtimern vorkommen, tritt diese Mischbereifungs-Problematik in der Praxis kaum auf.

Die Bereifung eines PKW mit Radialreifen von vier verschiedenen Herstellern oder mit Sommer- und Winterreifen ist daher nach §36 StVZO zulässig, wenn die vorgeschriebenen Reifengrößen beachtet sind. Die in Fachkreisen bisweilen geäußerte gegenteilige Behauptung, es handele sich um eine "unzulässige Mischbereifung", trifft nicht zu. Jedoch wird auf das unterschiedliche Fahrverhalten dieser Reifen hingewiesen.[1]

Auch wenn ein PKW mit unterschiedlichen Reifengrößen selben Typs an Vorder- und Hinterachse bereift ist, spricht man üblicherweise von Mischbereifung. Diese Kombination wird bei manchen Fahrzeugen serienmäßig montiert. Bei anderen ist sie nur zulässig, wenn eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ein Teilegutachten für die genutzten Zubehörräder vorliegt. In jedem Fall erlischt bei Missachtung der nach Vorder- und Hinterachse spezifizierten Vorgaben die Betriebserlaubnis.

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