Mitarbeiterbeteiligung

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Mitarbeiterbeteiligung bezeichnet ein über das traditionelle Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinausgehendes Rechtsverhältnis durch Partizipation.

Allgemeines

Zu unterscheiden ist zwischen der materiellen und der immateriellen Mitarbeiterbeteiligung.[1] Materielle Mitarbeiterbeteiligung ist die Partizipation von Mitarbeitern am Erfolg und/oder Kapital des Arbeitgebers, immaterielle Mitarbeiterbeteiligung betrifft die Partizipation an Entscheidungen.[2]

Arten

Die materielle Mitarbeiterbeteiligung umfasst die

Die immaterielle Mitarbeiterbeteiligung besteht aus der

Die immaterielle Mitarbeiterbeteiligung führt dazu, dass Arbeitnehmervertreter unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflichtmitgliedschaft im Aufsichtsrat erhalten.

Einzelnachweise

  1. Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.): Kompakt-Lexikon HR, 2013, S. 89.
  2. Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.): Kompakt-Lexikon HR, 2013, S. 64.