Monika Frommel

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Monika Frommel (* 16. September 1946 in Karlsruhe) ist eine deutsche Rechtswissenschaftlerin. Sie war Direktorin des Instituts für Sanktionsrecht und Kriminologie an der Universität Kiel.

Leben

Monika Frommel studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen und München. Sie schloss das Studium 1979 in München mit einer Promotion ab, 1986 wurde sie ebendort habilitiert.

Von 1988 bis 1992 war sie Professorin für Rechtsphilosophie und Strafrecht an der Universität in Frankfurt am Main. In dieser Zeit beschäftigte sie sich vorrangig mit der Strafrechtsgeschichte und der Rechtsphilosophie. Danach erfolgte der Ruf an die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, wo sie von 1992 bis zu ihrer Emeritierung im September 2011[1] Direktorin des Instituts für Sanktionenrecht und Kriminologie war. Einer ihrer Arbeitsschwerpunkte ist die Kriminologie aus feministischer Perspektive, insbesondere die Reform des Sexualstrafrechts.

Monika Frommel war Schriftleiterin der Zeitschrift Neue Kriminalpolitik, deren Mitherausgeberin sie weiterhin ist. Außerdem ist sie Mitglied im Beirat der Zeitschrift Kritische Justiz und Mitglied im Beirat der Humanistischen Union.[2]

Im März 2018 wurde bekannt, dass gegen Monika Frommel und drei Ärzte ein Strafverfahren bei dem Amtsgericht Dillingen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Embryonenschutzgesetzes anhängig sei. Den Ärzten von dem gemeinnützigen Verein „Netzwerk Embyronenspende“ wurde vorgeworfen, künstlich befruchtete Eizellen, die bei der Behandlung anderer kinderloser Frauen angefallen waren, entgegen den gesetzlichen Bestimmungen ihren Patientinnen für ein geringes Entgelt vermittelt zu haben.[3] Frommel, die sich selbst zeitweilig im Vorstand des Vereins engagiert hatte, war in den Fällen als Strafverteidigerin tätig. Sie wurde aber auch selbst wegen Beihilfe angeklagt, weil sie ein Rechtsgutachten erstattet hatte, wonach die Ärzte sich entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht strafbar gemacht hätten. Die Bundesregierung, die Bayerische Staatsregierung sowie der Deutsche Ethikrat teilten Frommels Rechtsauffassung,[4] die in der Folge auch von der Rechtsprechung in zwei Instanzen bestätigt wurde. Die Ärzte wurden sowohl vom Amtsgericht[4] als auch im Dezember 2018 vom Landgericht Augsburg freigesprochen.[5] Der Vorwurf der Beihilfe entfiele somit wegen fehlender Haupttat.[5] Nachdem das Bayerische Oberste Landesgericht die Freisprüche im Revisionsverfahren im November 2020 aufhob und das Verfahren gegen die Mediziner an das Landgericht zurückverwiesen hat, ist auch der Ausgang des abgetrennten Beihilfeverfahrens gegen Frommel wieder offen.[6]

Schriften

als Autorin

  • Die Rezeption der Hermeneutik bei Karl Larenz und Josef Esser. Dissertation. München 1979. Gremer, Ebelsbach 1981, ISBN 3-88212-022-3.
  • Präventionsmodelle in der deutschen Strafzweck-Diskussion. Beziehungen zwischen Rechtsphilosophie, Dogmatik, Rechtspolitik und Erfahrungswissenschaften. Habilitationsschrift. München 1986. Duncker & Humblot, Berlin 1987, ISBN 3-428-06232-9.
  • Täter-Opfer-Ausgleich und Opferhilfe im Land Bremen. Mit Adressenliste der Opferhilfevereinigungen, Notrufeinrichtungen und Anlauf- und Beratungsstellen in Bremen und Bremerhaven. Edition Steintor, Bremen 1990, ISBN 3-926028-63-7.
  • (Straf-)Recht – Gewalt – Geschlecht – Gibt es eine Tendenz zu mehr egalitärem Recht? Vortragsmanuskript, 2000 (PDF-Datei; 174 kB; Archiv-Version).

als Herausgeberin

  • mit Volker Gessner: Normenerosion. Nomos, Baden-Baden 1996, ISBN 3-7890-4096-7.

Literatur

  • Heinz Cornel: Monika Frommel zum 70. Geburtstag. In: Neue Kriminalpolitik. Band 28, Nr. 3, 2016, S. 229.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Universität Kiel: Personalmeldungen September 2011. Presseinformation 144/2011 vom 4. Oktober 2011. Abgerufen am 10. August 2016.
  2. Humanistische Union: Wir über uns. Beirat der Humanistischen Union. Website. Abgerufen am 10. August 2016.
  3. Klaus Utzni: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen verbotener Eizellenspende. In: Augsburger Allgemeine. 12. Mai 2016, abgerufen am 23. Mai 2019.
  4. a b Maximilian Amos: AG Dillingen spricht Embyronenspende-Vermittler frei. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, Unklarheit schon. In: Legal Tribune Online. 20. März 2018, abgerufen am 23. Mai 2019 (AG Dillingen, Urteil vom 20.03.2018 – 306 Cs 202 Js 143548/17).
  5. a b Maximilian Amos: LG Augsburg spricht Reproduktionsmediziner frei. Vermittlung von Embryonenspenden ist nicht strafbar. In: Legal Tribune Online. 15. Januar 2019, abgerufen am 23. Mai 2019 (LG Augsburg, Urteil v. 13.12.2018 – 16 Ns 202 Js 143548/14 = NJW 2019, 382 = MedR 2019, 483).
  6. Maximilian Amos: Freisprüche für Mediziner aufgehoben. In: Legal Tribune Online. 4. November 2020, abgerufen am 24. März 2021.