Nachlassverfahren (Schweiz)
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Das Nachlassverfahren des Schweizer Schuldbetreibungs- und Konkursrechtes (SchKG)[1] regelt beim Versuch einer Schuldensanierung die Ausarbeitung eines Nachlassvertrages im Rahmen der (durch das Nachlassgericht zu bewilligenden) Nachlassstundung, bei der alle Gläubiger gegenüber dem Schuldner ein Entgegenkommen zeigen, um dessen rechtliche oder wirtschaftliche Existenz vorläufig zu sichern; Konkurs und Betreibung auf Pfändung oder Pfandverwertung sind während des Nachlassverfahrens nicht möglich. Der Gemeinschuldner kann ein Nachlassverfahren auch aus dem Konkursverfahren heraus einleiten.
Weblinks
- 281.1 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) vom 11. April 1889 (Stand am 1. Januar 2018) Der Bundesrat – Das Portal der Schweizer Regierung, abgerufen am 1. Oktober 2018.
Einzelnachweise
- ↑ Elfter Titel: Nachlassverfahren Der Bundesrat - Das Portal der Schweizer Regierung, abgerufen am 1. Oktober 2018.