Nadschis
Nadschis (arabisch نجس
, DMG
, oder auch Najis) bezeichnet im Islam den Zustand ritueller Unreinheit und damit das Gegenteil von Tahāra.
Es bezeichnet darüber hinaus auch die Anwesenheit von rituell unreiner Substanz (Nadschasah) am menschlichen Körper, an der Kleidung oder an Gegenständen.
Religiöse Bedeutung
Ist der Gläubige im Zustand der rituellen Unreinheit, so ist vor rituellen Handlungen, wie z. B. dem Gebet (Salāt), die rituelle Reinigung vorzunehmen. Je nach Art der Verunreinigung ist entweder die kleine Waschung (Wudu’) oder die große Waschung (Ghusl) zu vollziehen. Bei Nicht-Vorhandensein von Wasser ersatzweise auch Tayammum.
Arten von ritueller Unreinheit
Kleine Unreinheit (Khafifa)
Durch kleine Unreinheiten verliert man den Zustand der rituellen Reinheit (Tahāra). Kleine Unreinheiten sind z. B.:
- Toilettengang
- Ablassen von Darmgasen
- Berühren der eigenen Genitalien
- Berühren der Genitalien des Partners mit lustvollen Motiven
Um nach einem durch eine kleine Unreinheit verursachtem Verlust der rituellen Reinheit letztere wieder zu erlangen, muss mindestens die kleine Waschung (Wudū') vollzogen werden.
Große Unreinheit (Ghaliza)
Große Unreinheiten können nur mit der große Waschung (Ghusl) beseitigt werden, wie beispielsweise:
- Zustand nach sexuellem Verkehr
- Zustand der Frau nach Ende der monatlichen Blutung und des Wochenbetts
- Zustand des Mannes nach – auch ungewollter – Ejakulation von Sperma[1]
Rituell unreine Substanzen (Nadschasah)
Bestimmte Dinge verunreinigen Körper oder die Kleidung, sodass diese rituellen Unreinheiten entfernt werden müssen. Auch Plätze können verunreinigt sein, sodass etwa das Ritualgebet (Salāt) dort nicht erlaubt ist.
Als rituell unreine Substanzen angesehen, unter anderem:
- Menschlicher Urin
- Kot
- Ejakulat (zumindest gemäß der hanafitischen Rechtsschule[2])
- Eiter
- Erbrochenes
- der Speichel eines Hundes, auch dessen feuchte Schnauze
- das Schwein als Ganzes
- tote Tiere sowie das Fleisch nicht halal geschlachteter Tiere
- alkoholische Getränke[3]
Zu Beachten ist jedoch: Welche Substanzen letzten Endes konkret nadschis sind und welche nicht, wird von den Rechtsschulen unterschiedlich beantwortet. Nicht alle der oben beispielhaft aufgeführten Dinge werden von allen diesen unbedingt als nadschis klassifiziert. So wird der Hundespeichel in der malikitischen Rechtsschule beispielsweise nicht als rituell unrein (nadschis) betrachtet.[4]
Befinden sich am eigenen Körper oder an der getragenen Kleidung rituelle Unreinheiten, so ist beispielsweise das Gebet (Salāt) damit nicht gültig. Zumindest innerhalb der hanafitischen Rechtsschule existiert jedoch die Ansicht, dass eine begrenzte Menge an Nadschasah das Gebet nicht ungültig macht. Dies wäre dann der Fall, wenn die flüssige rituelle Unreinheit an Körper und Kleidung (z. B. Hundespeichel) insgesamt höchstens der Fläche eines Kreises mit einem Durchmesser von ungefähr 5 cm entspricht. Ist jedoch mehr Unreinheit vorhanden, so wäre das Ritualgebet (Salāt) damit nicht gültig.[5]
Einzelnachweise
- ↑ Der Zustand der großen rituellen Unreinheit | Handbuch für den neuen Muslim. Abgerufen am 22. März 2018.
- ↑ What Are the Things Deemed Filthy in the Hanafi School? - SeekersHub Answers. In: SeekersHub Answers. 27. September 2017 (seekershub.org [abgerufen am 22. März 2018]).
- ↑ Najis Mutawassitah. In: Taharah. 15. März 2016 (wordpress.com [abgerufen am 22. März 2018]).
- ↑ Can I Pray in Clothes that Were Licked by a Dog? - SeekersHub Answers. In: SeekersHub Answers. 4. September 2013 (seekershub.org [abgerufen am 23. März 2018]).
- ↑ How Can I Maintain Purity and Pray When I Have a Weak Bladder that Constantly Leaks? - SeekersHub Answers. In: SeekersHub Answers. 10. September 2011 (seekershub.org [abgerufen am 22. März 2018]).