Natriummetaarsenat

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Kristallstruktur
Kristallstruktur von Natriummetaarsenat
_ Na+ 0 _ As5+0 _ O2−
Allgemeines
Name Natriummetaarsenat
Andere Namen

Natriumpolyarsenat

Verhältnisformel NaAsO3
Kurzbeschreibung

farbloser Feststoff[1]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 15120-17-9
EG-Nummer 239-171-3
ECHA-InfoCard 100.035.596
PubChem 23675353
Eigenschaften
Molare Masse 145,91 g·mol−1
Aggregatzustand

fest[1]

Dichte
  • 2,30 g·cm−3[2]
  • 3,4 g·cm−3 (andere Quelle)[1]
Schmelzpunkt

615 °C[3]

Löslichkeit

löslich in Wasser[3]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP),[5] ggf. erweitert[4]
Gefahrensymbol Gefahrensymbol

Gefahr

H- und P-Sätze H: 301​‐​331​‐​410
P: ?
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Natriummetaarsenat ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Arsenate.

Gewinnung und Darstellung

Natriummetaarsenat kann durch thermische Zersetzung von Natriumdihydrogenarsenat oberhalb von 230 °C gewonnen werden.[1]

Eigenschaften

Natriummetaarsenat ist ein farbloser Feststoff, der in Form von nadligen Kristallen vorliegt. Die Verbindung besitzt einen polymeren Aufbau. Die Verbindung besitzt eine trikline Kristallstruktur (a=8,07, b=7,44, c=7,32 Å, α=90°, β=91,5°, γ=104°) mit der Raumgruppe P1 (Raumgruppen-Nr. 2)Vorlage:Raumgruppe/2.[1] Es entspricht in der Struktur dem Maddrell-Salz.[3] Natriummetaarsenat besitzt eine Röntgendichte von 3,4 g·cm−3 und eine pyknometrische bestimmte Dichte von 3,54 g·cm−3.[1]

Einzelnachweise

  1. a b c d e f
  2. a b c
  3. Eintrag zu Arsenverbindungen in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 22. Februar 2019. (JavaScript erforderlich)
  4. Nicht explizit in Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Gruppeneintrag Arsenverbindungen, mit Ausnahme der namentlich in diesem Anhang bezeichneten im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 6. Februar 2019. Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.