Nebenanlage

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Nebenanlagen im Sinne des Denkmalschutzes sind beispielsweise Hintergebäude, Hofbereiche, Einfriedungen, Vorgärten, Brunnen, Teiche, Außenanlagen oder andere zum Grundstück gehörende Freiflächen. Diese können ebenfalls unter Schutz gestellt werden.

Literatur