Nebenkostenprivileg

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Als Nebenkostenprivileg bezeichnet man die Umlagefähigkeit des Kabelanschlusses in der Betriebskostenabrechnung.[1]

Das Nebenkostenprivileg ist in § 2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt und besagt, dass der Kabelanschluss vom Hauseigentümer oder der Hausverwaltung in der Abrechnung der Nebenkosten im Mietvertrag auf die Mieter umgelegt werden kann.[2] Meist bestehen also im Hintergrund Sammelverträge oder Mehrnutzerverträge mit einem Kabelnetzbetreiber. Die monatlichen Kosten des Betriebs der dafür notwendigen Netze und die erforderlichen Urheberrechtsabgaben tragen die Mieter im betroffenen Haus über die Nebenkostenabrechnung, selbst wenn sie den Kabelanschluss gar nicht nutzen. Diese Regelung stellt eine Besonderheit dar und wurde auch in der Financial Times als unusual law bezeichnet.[3] Das Relikt aus den 1980er Jahren sollte die Kabelnetzversorgung ankurbeln, hemmt aber dadurch die Wahlfreiheit der Verbraucher und den Wettbewerb.

Deshalb wurde vom Bundeskabinett am 16. Dezember 2020 eine Telekommunikationsgesetz-Novelle beschlossen, in der unter anderem das Nebenkostenprivileg fallen soll.[4] Die erste Lesung im Bundestag fand am 29. Januar 2021 statt. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch im Februar 2021 an der Nichtzustimmung durch den Bundesrat.[5] Der Bundestag hat in seiner Beratung am 22. April 2021 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts in geänderter Fassung abschließend zugestimmt. Dieser legt das Ende des Nebenkostenprivilegs zum Datum 30. Juni 2024 fest. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte am 7. Mai 2021.[6]

Neben dem Wegfall der Umlage für den Breitbandkabelanschluss entfällt ab dem 1. Juli 2024 auch die Umlagefähigkeit für die Kosten der Gemeinschafts-Antennenanlage nach § 2 Nr. 15 a Betriebskostenverordnung – BetrKV.[7]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Nebenkostenprivileg: das bedeutet die Abschaffung für Ihr Kabel-TV. Verbraucherzentrale NRW e.V., 12. November 2020, abgerufen am 11. Januar 2021.
  2. Carsten: Abschaffung Nebenkostenprivileg – was bedeutet das für Kabel-TV-Kunden? Mein-Deal.com GmbH, 5. Dezember 2020, abgerufen am 11. Januar 2021.
  3. Vodafone puts Germany at heart of grand design to challenge rivals. Financial Times, 15. Oktober 2019, abgerufen am 11. Januar 2021 (englisch).
  4. Bundeskabinett segnet TKG-Novelle ab. Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, 16. Dezember 2020, abgerufen am 11. Januar 2021.
  5. TV-Kosten: Bundesrat blockiert Abschaffung von Nebenkostenprivileg. Auerbach Verlag und Infodienste GmbH, 12. Februar 2021, abgerufen am 13. Februar 2021.
  6. Copyright Haufe-Lexware GmbH & Co KG- all rights reserved: TKG-Novelle: Nebenkostenprivileg ja – aber nicht für TV-Kosten? Abgerufen am 7. Mai 2021.
  7. Mieter müssen bald weniger Betriebskosten zahlen. In: ASTOUNDED Old School Radio. Abgerufen am 30. Juni 2021 (deutsch).