Nichtigkeitsklage

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Eine Nichtigkeitsklage ist

  • allgemein im deutschen Zivilrecht eine Unterart der Wiederaufnahmeklage, die die Aufhebung eines rechtskräftigen Urteils und Herbeiführung einer anderen Entscheidung bezweckt, siehe Nichtigkeitsklage (Zivilrecht)
  • im deutschen Patentrecht ein Verfahren zur Überprüfung der Patentwürdigkeit eines einstmals erteilten Patents, siehe Nichtigkeitsklage (Patentrecht)
  • im EU-Recht ein Verfahren zur rechtlichen Kontrolle der Tätigkeit der Organe und der sonstigen Einrichtungen der Europäischen Union, siehe Nichtigkeitsklage am Gerichtshof der EU

__DISAMBIG__