Nichtigkeitsklage
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Eine Nichtigkeitsklage ist
- allgemein im deutschen Zivilrecht eine Unterart der Wiederaufnahmeklage, die die Aufhebung eines rechtskräftigen Urteils und Herbeiführung einer anderen Entscheidung bezweckt, siehe Nichtigkeitsklage (Zivilrecht)
- im deutschen Patentrecht ein Verfahren zur Überprüfung der Patentwürdigkeit eines einstmals erteilten Patents, siehe Nichtigkeitsklage (Patentrecht)
- im EU-Recht ein Verfahren zur rechtlichen Kontrolle der Tätigkeit der Organe und der sonstigen Einrichtungen der Europäischen Union, siehe Nichtigkeitsklage am Gerichtshof der EU
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