Nieder-Mumbach

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Nieder-Mumbach
Gemeinde Mörlenbach
Koordinaten: 49° 34′ 54″ N, 8° 44′ 39″ O
Höhe: 190 m ü. NN
Einwohner: 38 (Dez. 1867)[1]
Postleitzahl: 69509
Vorwahl: 06209

Nieder-Mumbach ist eine Ansiedlung in der Gemarkung Mörlenbach der Gemeinde Mörlenbach im südhessischen Kreis Bergstraße. Der Weiler ist aber dem Ortsbezirk und Ortsteil Ober-Mumbach angeschlossen, mit dem zusammen ein Ortsbeirat gewählt wird.

Geographische Lage

Nieder-Mumbach liegt im Südosten der Gemarkung Mörlenbach im westlichen Odenwald in der Nähe der Bergstraße im Tal des Mumbachs, einem linken östlichen Zufluss der Weschnitz. Nieder-Mumbach besteht im Wesentlichen aus drei landwirtschaftlichen Gehöften und einiger Wohnbebauung, die in enger Nachbarschaft zueinander an der Gemarkungsgrenze zu Ober-Mumbach errichtet wurden und nahtlos an die letzten Häuser von Ober-Mumbach anschließen.

Geschichte

Von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert

Nieder-Mumbach entstand im Gebiet der ehemaligen „Mark Heppenheim“ die einen Verwaltungsbezirk des Frankenreichs bezeichnete. Am 20. Januar 773 schenkte Karl der Große die Stadt Heppenheim nebst dem zugehörigen Bezirk, der ausgedehnten „Mark Heppenheim“, dem Reichskloster Lorsch. Von hier wurde die Urbarmachung und Besiedlung des Gebietes betrieben, dazu gehörte auch das Weschnitztal mit seinen Seitentälern. Der Blütezeit des Klosters Lorsch folgte im 11. und 12. Jahrhundert sein Niedergang. 1232 wurde Lorsch dem Erzbistum Mainz unterstellt. 1461 verpfändet dann Kurmainz diese Besitzungen an die Kurpfalz. Diese wechselte 1556 zum protestantischen Glauben und hob 1564 das Kloster auf.

Nieder- (auch Unter-) Mumbach wurde vermutlich, wie die Dörfer in den benachbarten Weschnitznebentälern, etwa im 11. Jahrhundert[2] von Mörlenbach aus als planmäßige Waldhufensiedlung angelegt.[3] Die Bauernhöfe lagen meist nordöstlich des Bachlaufes im Abstand von etwa 200 Meter jeweils innerhalb eines breiten als „Hufe oder Hube“ quer zum Tal durch die Feldflur parzellierten Ackerland- und Wiesenstreifens.

1232 unterstellte Kaiser Friedrich II. die Reichsabtei Lorsch dem Erzbistum Mainz und seinem Bischof Siegfried III. von Eppstein zur Reform. Die Benediktiner widersetzten sich der angeordneten Reform und mussten deshalb die Abtei verlassen. Sie wurden durch Zisterzienser aus dem Kloster Eberbach und diese 1248 durch Prämonstratenser aus dem Kloster Allerheiligen ersetzt. Von diesem Zeitpunkt an wurde das Kloster als Propstei weitergeführt.

1267 wird erstmals ein Burggraf auf der Starkenburg (über Heppenheim) genannt, der auch das „Amt Starkenburg“, zu dem Nieder-Mumbach zählte, verwaltete. Als Gericht der „Niederen Gerichtsbarkeit“ und untergeordnete Verwaltungseinheit entwickelte sich die Zent Mörlenbach deren älteste erhalten gebliebene Beschreibung aus dem Jahr 1504 stammt und Nieder-Mumbach vermutlich einschloss. Diese Erwähnung war eine Erhebung der von der Zent Mörlenbach zu stellenden Truppe für den Landshuter Erbfolgekrieg.

Dieser Erhebung vom 1504 ist die vermutlich erste Erwähnung von Nieder-Mumbach unter dem Namen Mumbach.

Im Verlauf der für Kurmainz verhängnisvollen Mainzer Stiftsfehde wurde das Amt Starkenburg an Kurpfalz wiedereinlöslich verpfändet und blieb anschließend für 160 Jahre pfälzisch. Pfalzgraf Friedrich ließ sich für seine Unterstützung von Erzbischof Dieter – im durch die Kurfürsten am 19. November 1461 geschlossenen „Weinheimer Bund“ – das „Amt Starkenburg“ verpfänden, wobei Kurmainz das Recht erhielt, das Pfand für 100.000 Pfund wieder einzulösen.

In den Anfängen der Reformation sympathisierten die pfälzischen Herrscher offen mit dem lutherischen Glauben, aber erst unter Ottheinrich (Kurfürst von 1556 bis 1559) erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Danach wechselten seine Nachfolger und gezwungenermaßen auch die Bevölkerung mehrfach zwischen der lutherischen, reformierten und calvinistischen Religion. Als Folge der Reformation hob die Kurpfalz 1564 das Kloster Lorsch auf. Die bestehenden Rechte wie Zehnten, Grundzinsen, Gülten und Gefälle des Klosters Lorsch wurden fortan durch die „Oberschaffnerei Lorsch“ wahrgenommen und verwaltet.[4]

Als im Laufe des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648) spanische Truppen der „Katholischen Liga“ die Region eroberten, wurde 1623 die Kurmainzer Herrschaft wieder hergestellt. Dadurch wurde die durch die Pfalzgrafen eingeführte Reformation weitgehend wieder rückgängig gemacht und die Bevölkerung musste wieder zum katholischen Glauben zurückkehren. Zwar zogen sich die spanischen Truppen nach 10 Jahren vor den anrückenden Schweden zurück aber nach der katastrophalen Niederlage der Evangelischen in der Nördlingen 1634 verließen auch die Schweden die Bergstraße und mit dem Schwedisch-Französischen Krieg begann ab 1635 das blutigste Kapitel des Dreißigjährigen Krieges. Aus der Region berichten die Chronisten aus jener Zeit: „Pest und Hunger wüten im Land und dezimieren die Bevölkerung, sodass die Dörfer öfters völlig leer stehen“. Mit dem Westfälischen Frieden von 1648 wurde die Einlösung der Pfandschaft endgültig festgeschrieben.

Als es 1782 zu einer Umstrukturierung im Bereich des Kurmainzer Amtes Starkenburg kam, wurde der Bereich des Amtes in die vier untergeordnete Amtsvogteien Heppenheim, Bensheim, Lorsch und Fürth aufgeteilt und das Amt in Oberamt umbenannt. Die Zente Abtsteinach, Fürth und Mörlenbach, wo Nieder-Mombach lag, wurden der Amtsvogtei Fürth unterstellt und musste ihre Befugnisse weitgehend abgeben. Zwar blieb die Zentordnung mit dem Zentschultheiß formal bestehen, dieser konnte jedoch nur noch die Anordnungen der übergeordneten Behörden (Oberamt Starkenburg, Unteramt Fürth) ausführen. Das „Oberamt Starkenburg“ gehörte verwaltungsmäßig zum „Unteren Erzstift“ des Kurfürstentums Mainz.[5]

Vom 19. Jahrhundert bis heute

Nieder-Mumbach wird hessisch

Das ausgehende 18. und beginnende 19. Jahrhundert brachte Europa weitreichende Änderungen. Als Folge der Napoleonischen Kriege wurde bereits 1797 das „Linke Rheinufer“ und damit der linksrheinische Teil von Kurmainz durch Frankreich annektiert. In seiner letzten Sitzung verabschiedete im Februar 1803 der Immerwährende Reichstag in Regensburg den Reichsdeputationshauptschluss, der die Bestimmungen des Friedens von Luneville umsetzte, und die territorialen Verhältnisse im Heiligen Römischen Reich (Deutscher Nation) neu regelte. Dabei erhielt die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, als Ausgleich für verlorene rechtsrheinische Gebiete, unter anderem Teile der aufgelösten Fürstentümer Kurmainz, Kurpfalz und des Worms zugesprochen. Auch das Oberamt Starkenburg und mit ihm Nieder-Mumbach kam an Hessen-Darmstadt. Dort wurde die „Amtsvogtei Fürth“ vorerst als hessisches Amt weitergeführt während das Oberamt Starkenburg 1805 aufgelöst wurde. Die übergeordnete Verwaltungsbehörde war der „Regierungsbezirk Darmstadt“ der ab 1803 auch als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnet wurde.[6] In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Damit hatten die Zente und die mit ihnen verbundenen Zentgerichte endgültig ihre Funktion eingebüßt.

Unter Druck Napoléons gründete sich 1806 der Rheinbund, dies geschah mit dem gleichzeitigen Reichsaustritt der Mitgliedsterritorien. Dies führte am 6. August 1806 zur Niederlegung der Reichskrone, womit das alte Reich aufhörte zu bestehen. Am 14. August 1806 erhob Napoleon die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, gegen den Beitritt zum Rheinbund und Stellung hoher Militärkontingente an Frankreich, zum Großherzogtum, andernfalls drohte er mit Invasion.

1812 wurde das ehemals Pfälzische Oberamt Lindenfels aufgelöst und das bereits als Zentort bestehende Wald-Michelbach erhielt eine eigene Amtsvogtei, deren Amtsbereich wurden auch Nieder-Mumbach zugewiesen.[7]

Konrad Dahl berichtet 1812 in seiner Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues über Nieder-Mumbach als Ort der „Zent Mörlenbach“:

»Mumbach (Munnenbach) eigentlich Niedermumbach, zum Unterschiede des nahe dabei liegenden Dorfes Obermumbach, genennt, ein Weiler an der Brumbach die in der Folge den Namen Mumbach annimmt, und bei Reussen in die Weschnitz fällt. Dieser Ort ist ½ St. von Mörlenbach entfernt, und besteht nur aus 2 Bauernhöfen mit 14 Selen.«[7]

Nach der endgültigen Niederlage Napoléons regelte der Wiener Kongress 1814/15 auch die territorialen Verhältnisse für Hessen, daraufhin wurden 1816 im Großherzogtum Provinzen gebildet. Dabei wurde das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet, das aus den südlich des Mains gelegenen alten Hessischen und den ab 1803 hinzugekommenen rechtsrheinischen Territorien bestand, in „Provinz Starkenburg“ umbenannt. Im Jahr 1814 wurde die Leibeigenschaft im Großherzogtum aufgehoben und es erhielt mit der am 17. Dezember 1820 eingeführten Verfassung des Großherzogtums Hessen eine konstitutionelle Monarchie, in der der Großherzog aber noch große Machtbefugnisse hatte. Die noch bestehenden standesherrlichen Rechte wie Niedere Gerichtsbarkeit, Zehnten, Grundzinsen und andere Gefälle blieben aber noch bis 1848 bestehen.

1821 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtums aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wodurch Nieder-Mumbach zum Landratsbezirk Lindenfels kam. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die jetzt unabhängig von der Verwaltung waren. Die Landgerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken und für den Landratsbezirk Lindenfels war das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz zuständig. Diese Reform ordnete auch die administrative Verwaltung auf Gemeindeebene. So war die Bürgermeisterei in Mörlenbach auch für Untermumbach (heute Nieder-Mumbach), Groß- und Kleinbreitenbach, Oberliebersbach und Untermumbach (heute Nieder-Mumbach) zuständig. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 gab es keine Einsetzungen von Schultheißen mehr, sondern einen gewählten Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte.[8]

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Untermumbach:

»Untermumbach (L. Bez. Lindenfels) Weiler; liegt 2½ St. von Lindenfels besteht aus 2 Häusern mit 21 kath. Einw. und kam 1802 von Mainz an Hessen«[9]

In den Statistiken des Großherzogtums Hessen werden, bezogen auf Dezember 1867, werden für das Filialdorf Nieder- (Unter-) Mumbach in der Gemarkung von Mörlenbach und der Bürgermeisterei in Mörlenbach, 3 Häuser, 38 Einwohnern, der Kreis Lindenfels, das Landgericht Fürth, die evangelisch Pfarrei Birkenau des Dekanats Lindenfels und die katholische Pfarrei Mörlenbach des Dekanats Heppenheim, angegeben.[1]

Zur weiteren Geschichte des Ortes siehe bei Geschichte Mörlenbachs.

Nachkriegszeit

Nachdem sich Ober-Mumbach und andere Nachbardörfer im Vorfeld der Gebietsreform in Hessen am 31. Dezember 1970 der Gemeinde Mörlenbach anschlossen, wurde für Ober-Mumbach zusammen mit den Wohnplatz Nieder-Mumbach ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher eingerichtet.[10]

Verkehr

Nieder-Mumbach liegt an der Mumbacher Talstraße, die als Kreisstraße K 12 von Reisen kommend das Tal für den überörtlichen Straßenverkehr erschließt.

Literatur

  • Otto Wagner (Bearbeiter): Heimatbuch Mörlenbach. Selbstverlag der Gemeinde Mörlenbach, 1983
  • Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues..., 1812 (Online bei google books)
  • Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg, Band 1 Oktober 1829 (Online bei google books)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen. 1869, S. 64 (online bei google books)
  2. Wagner, Otto (Bearbeiter): Heimatbuch Mörlenbach. Selbstverlag der Gemeinde Mörlenbach. 1983, S. 12.
  3. Nitz, Hans-Jürgen: Die ländlichen Siedlungsformen des Odenwaldes. Heidelberger geogr. Arbeiten H. 7, Heidelberg/München 1962.
  4. Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues, Darmstadt 1812. S. 178ff (online bei google books)
  5. Nieder-Mumbach, Landkreis Bergstraße. Historisches Ortslexikon für Hessen (Stand: 11. Juni 2014). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS). Hessisches Landesamt für geschichtliche Landeskunde (HLGL), abgerufen am 22. März 2015.
  6. Heinrich Karl Wilhelm Berghaus: Deutschland seit hundert Jahren: Abth. Deutschland vor fünfzig Jahren. Band 3. Voigt & Günther, Leipzig 1862, OCLC 311428620, S. 358 ff. (Online bei google books).
  7. a b Konrad Dahl 1812, S. 243 (Online bei Google Books)
  8. M. Borchmann, D. Breithaupt, G. Kaiser: Kommunalrecht in Hessen. W. Kohlhammer Verlag, 2006, ISBN 3-555-01352-1, S. 20 (Teilansicht bei google books).
  9. Georg W. Wagner, S. 347 (Online bei Google Books)
  10. Hauptsatzung vom 12. April 2016. (PDF; 297 KB) Gemeinde Mörlenbach, S. 3; § 6, abgerufen im Mai 2019.