Nordwestdeutsche Hochschulkonferenz

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Die Nordwestdeutsche Hochschulkonferenz war eine Tagung der Rektoren der Universitäten und Hochschulen der Britischen Besatzungszone in Deutschland, die erstmals im September 1945 an der Universität Göttingen abgehalten wurde. Insgesamt fanden 18 Sitzungen statt.[1] Aus der Nordwestdeutschen Hochschulkonferenz entwickelte sich nach der Bildung der Trizone die Westdeutsche Rektorenkonferenz.[2]

Erste Nordwestdeutsche Hochschulkonferenz

Gustav Gassner, der Rektor der TH Braunschweig, berief auf Initiative von Rudolf Smend am 26./27. September 1945 die erste Hochschulkonferenz in Göttingen ein. Siegfried Müller beschrieb das dortige Klima als „euphorische Aufbruchsstimmung“.[3] Die Naziherrschaft wurde als Desaster für die deutschen Universitäten bewertet und Begriffe wie „Selbstverwaltung“, „Freiheit von Forschung und Lehre“ sowie der Anspruch auf eine gewisse Autonomie kamen auf.[4] Weitere Reformen, die durch die Briten angestrengt wurden, wie soziale Öffnung und demokratische Strukturen an den Universitäten, wurden von der Mehrheit der Professoren abgelehnt.[5] Beim Problem der Wiederbesetzung der vakanten Stellen forderten die Briten, dass Professoren, die im Nationalsozialismus verdrängt wurden oder ausgewandert waren, bevorzugt werden sollten. Unter anderem Rudolf Smend plädierte für die Überprüfung von Rückberufungen, da einige nicht die Möglichkeit gehabt hätten, wissenschaftlich weiter zu arbeiten. Eine „unbedingte Verwendbarkeit für das neue Amt müsse vorliegen“.[6] Das Thema der Hochschulautonomie wurde genutzt, um sich weiteren Diskussionen darüber zu entziehen.[7] Da die Vertreter der Militärregierung aus der „Education Branch“, Major A. J. Beattie und James Mark, nahegelegten, die Rückberufungen als Beschluss zu fassen, wurde folgender Text formuliert:

„daß den auf Grund der nationalsozialistischen Gesetzgebung verdrängten oder ausgewanderten deutschen Hochschullehrern in allen geeigneten Fällen die Wiederherstellung ihres Charakters als deutscher Hochschullehrer, bei akademischer Verwendbarkeit ihre Verwendung in ihrem früheren Amt, wenn dies besetzt, in einem anderen gleichwertigen, bei verminderter akademischer Verwendbarkeit ihre sachgemäße Versorgung, insbesondere ihre Emeritierung zu gewähren ist. Ggf. sind den Betroffenen ihre früheren Stellen offen zu halten.“[8]

Weitere SitzungenHistorische Organisation (Braunschweig)

Die dritte Sitzung fand vom 25. bis 27. Februar 1946 statt.[1] Die vierte Konferenz fand am 28. Mai 1946, die siebte am 14. Februar 1947 in Göttingen statt.

Literatur

  • Manfred Heinemann (Hrsg.): Nordwestdeutsche Hochschulkonferenzen 1945–1948. Lax, Hildesheim 1990. ISBN 3-7848-3905-3. (mehrbändig)

Einzelnachweise

  1. a b Walter Rüegg (Hrsg.): Geschichte der Universität in Europa, Band IV, S. 93
  2. Manfred Overesch: Quo vadis, Deutschland? Olms, 2003, ISBN 3487119137, S. 107.
  3. Anikó Szabó: Verordnete Rückberufungen. Die Hochschulkonferenzen und die Diskussion um die emigrierten Hochschullehrer, in: Marlis Buchholz, Claus Füllberg-Stolberg und Hans-Dieter Schmid (Hrsg.): Nationalsozialismus und Region. Festschrift für Herbert Obenaus zum 65. Geburtstag. Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 1996, ISBN 3-89534-172-X, (= Hannoversche Schriften zur Regional- und Lokalgeschichte, Band 11), S. 341
  4. Anikó Szabó: Verordnete Rückberufungen. S. 341 f.
  5. Anikó Szabó: Verordnete Rückberufungen. S. 342
  6. Anikó Szabó: Verordnete Rückberufungen. S. 342
  7. Anikó Szabó: Verordnete Rückberufungen. S. 343
  8. Anikó Szabó: Verordnete Rückberufungen. S. 344.