Nürnberger Religionsfrieden

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Der Nürnberger Religionsfrieden, schon von Zeitgenossen auch Nürnberger Anstand genannt, war ein Friedensschluss, in dem Kaiser Karl V. und die Protestanten am 23. Juli 1532 in Nürnberg zum ersten Mal (befristet) eine gegenseitige Rechts- und Friedensgarantie für den gegenwärtigen konfessionellen Besitzstand vereinbarten.

Die protestantischen Reichsstände wurden somit erstmals in den Reichslandfrieden aufgenommen. Das Wormser Edikt, das die Protestanten in die Acht erklärt hatte, war damit faktisch aufgehoben. Der Kaiser erklärte sich damit einverstanden, alle Religionsprozesse beim Reichskammergericht einzustellen. Die Verfolgung der Protestanten wurde eingestellt und die Reformation konnte sich ungehindert ausbreiten.

Die Entscheidung von Kaiser Karl V., den Nürnberger Religionsfrieden zu schließen, erklärt sich aus der außenpolitischen Situation des Heiligen Römischen Reichs. Angesichts der Besetzung Ungarns durch die Türken brauchte Kaiser Karl im Reich freie Hand zur Abwendung der Türkengefahr. Den protestantischen Fürsten, die sich 1531 im Schmalkaldischen Bund zusammengeschlossen hatten, ging es hauptsächlich um die Sicherung ihrer politisch-wirtschaftlichen Interessen, da sie durch die Einziehung des katholischen Kirchenguts und den Aufbau eines eigenen Landeskirchenregiments ihre Machtbasis vergrößern wollten.

Siehe auch

Literatur

  • Bericht uff den vermeinten fürgestalten Anstandt zu Nürenberg. Johannes Soter, Solingen 1543 (Digitalisat)

Weblinks