Ober-Laudenbacher Gefecht

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Gedenkstein für Christian Prinz in Ober-Laudenbach

Das Ober-Laudenbacher Gefecht war eine Auseinandersetzung zwischen Revolutionären und hessischem Militär während der Endphase der Revolution von 1848/1849 am 24. Mai 1849 in Ober-Laudenbach im Großherzogtum Hessen, nachdem Aufständische den Dirigenten der Regierungs-Kommission des Regierungsbezirks Heppenheim, Christian Prinz, getötet hatten.

Vorgeschichte

Die Weigerung der größeren deutschen Fürsten – an der Spitze Preußen – die Paulskirchenverfassung anzuerkennen und in der Folge spätestens seit Mai 1849 – auch militärisch – gegen deren Anhänger vorzugehen, führte im deutschen Südwesten zu erheblichem Widerstand. Am 23. Mai 1849 hatten unter anderem Ferdinand von Loehr, der Theologe Karl Ohly (1825–1881), ein Bruder des späteren Darmstädter Oberbürgermeisters Albrecht Ohly, und Ludwig Bogen[1] eine Versammlung in Erbach organisiert[2], die eine „Forderung des hessischen Volkes“ an die Regierung des Großherzogtums Hessen in Darmstadt verabschiedete, eine Delegation beauftragt hatte, diese zu übergeben, und weiter beschloss, zu einer bewaffneten Volksversammlung in Unterlaudenbach für den folgenden Tag aufzurufen. Dort sollte die Rückkehr der Delegation abgewartet und gegebenenfalls auf Darmstadt marschiert werden.[3]

Als die Revolutionäre am 24. Mai 1849 Unterlaudenbach, das zum Großherzogtum Baden gehörte, erreichten, wollte dessen Bürgermeister die Volksversammlung dort aber nicht dulden, die daraufhin nach Ober-Laudenbach weiter zog. Das gehörte zum Großherzogtum Hessen.[4] Dort versammelten sich – die angegebenen Zahlen weichen erheblich voneinander ab – zwischen 3000 und 8000[5][Anm. 1] Bewaffnete. Ober-Laudenbach war damals ein kleines Dorf mit sehr lockerer Bebauung, das sich entlang der Straße in den Odenwald, die hier durch ein Tal verlief, erstreckte.[6]

Das „Gefecht“

Datei:Grundkarte Ober-Laudenbach.tif
Darstellung der Ereignisse in einer Karte von 1851[7]

Die Aufständischen waren zu undiszipliniert, als dass es den Anführern gelungen wäre, sie als „militärische“ Einheit aufzustellen[8], als das hessische Militär kurz nach 17 Uhr anrückte. Es handelte sich um drei Kompanien des 3. Regiments, die in Heppenheim stationiert waren[9] und einen Zug des 4. Infanterie-Regiments aus Erbach.[10] Geführt wurde das Militär von Oberst Georg Dingeldey[11] und begleitet von Christian Prinz, dem Dirigenten der Regierungs-Kommission des Regierungsbezirks Heppenheim, zu Pferd. Die Schilderungen des Folgenden weichen in den Einzelheiten voneinander ab, je nach den unterschiedlichen Quellen, der Darstellung von Seite der Aufständischen[12], der Staatsanwaltschaft[13] oder der zeitgenössischen Presse.[14]

Darstellung nach Zimmermann

Zwischen dem Vorsitzenden der Regierungskommission, Christian Prinz, und einem der Anführer der Revolutionäre, Wilhelm Zimmermann, kam es zu einem Wortwechsel: Prinz wies darauf hin, dass bewaffnete Volksversammlungen verboten seien und forderte die Revolutionäre auf, ihre Waffen niederzulegen. Zimmermann erwiderte, dass die sich die Revolutionäre im Recht befänden, da die Regierung die Paulskirchenverfassung gebrochen habe, das Volk sich in einem Akt der Notwehr befinde[15] und die Volksbefaffnung seit der Revolution statthaft sei.[16] Die Aufständischen versuchten vergeblich, das Militär zum Überlaufen zu überreden und besorgten aus dem Wirtshaus des Dorfes Wein für alle.[17] Christian Prinz versuchte – ebenfalls vergeblich – die Führer der Versammlung zum Aufgeben zu überreden.[18] Für die Führungen beider Parteien war die Lage unsicher und der Ausgang eines gewaltsamen Konflikts nicht absehbar. So einigten sich beide Seiten darauf, sich zurückzuziehen, die Aufständischen Richtung Baden, die Soldaten Richtung Heppenheim.[19] Das Militär positionierte sich auf einer Anhöhe im Dorf, die Aufständischen marschierten Richtung Baden. In dieser Situation seien die Schüsse auf Christian Prinz gefallen, was einen Teil der Revolutionäre, die sich Richtung Baden in Marsch gesetzt hatten, zur Umkehr veranlasste und das Militär zum sofortigen gewaltsamen Vorgehen. Die Aufständischen wurden in kurzer Zeit in die Flucht geschlagen und versuchten, sich im nahe gelegenen Ausland, nach Baden, in Sicherheit zu bringen.

Darstellung in Der Odenwälder

Nach der Darstellung in der Zeitung Der Odenwälder, eine knappe Woche nach dem Zwischenfall, habe sich Christian Prinz zu Pferd auf der Straße auf dem Rückweg nach Heppenheim befunden, als ihm ein Trupp Bewaffneter, etwa 40 Mann, entgegenkam. „Auch diesen redete er zu, sich nicht an der Versammlung zu beteiligen. Hohngelächter war die Antwort. Als Prinz fortritt, eilten ihm diese Freischärler nach, umringten ihn und schlugen mit Prügeln und Heugabeln nach ihm; zwei Schüsse streckten ihn zu Boden, wo er vollends todt geschlagen und gestochen wurde...“[20]

Darstellung der Staatsanwaltschaft

Christian Prinz versuchte, nachdem das Militär sich auf einer Anhöhe beim Dorf positioniert hatte, im Dorf selbst, unbewaffnet und begleitet von nur einem Polizisten, weiter einzelne Gruppen von Aufständischen anzusprechen und zum Aufgeben zu überreden. Geführt von einem Ortskundigen, wollte er den Bürgermeister aufsuchen.[21] Als er dabei außer Sichtweite des Militärs kam wurden er und der Polizist angegriffen, zunächst mit Gewehrkolben, Mistgabeln, Lanzen und Prügeln, dann fielen Schüsse. Der Polizist verteidigte sich mit seinem Säbel und konnte sich schwer verletzt retten, Christan Prinz erlitt tödliche Verletzungen. Oberst Dingeldey befahl nun dem Militär in den Ort einzurücken. Die Offiziere forderten dabei von den Aufständischen, die Waffen niederzulegen. In dieser Lage fielen Schüsse aus der Menge auf das Militär, worauf Oberst Dingeldey „Feuer“ befahl und jeden niederzuschießen, der bewaffneten Widerstand leistete. Der anschließende Schusswechsel dauerte nur kurz.[22], Aufständischen suchten zu entkommen, der Großteil in Richtung der nahen badischen Grenze. 12 Männer wurden bei dem Gefecht erschossen, einer erlag seinen Verletzungen einen Tag später[Anm. 2], 21 Personen wurden verletzt[23] und 107 durch das Militär gefangen gesetzt.[24]

Folgen

Gegen 89 der Versammlungsteilnehmer[25] wurde Anklage erhoben. Die Vorwürfe lauteten auf Hochverrat, Landesverrat, Aufruhr, Totschlag, Erpressung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Landfriedensbruch und Nötigung.[26] Der Prozess wurde am 19. August 1852 vor dem Assisenhof für die Provinz Starkenburg (Geschworenengericht beim Hofgericht Darmstadt) eröffnet.[27] Die Urteile ergingen am 21. Dezember 1852[28]:

Name Beruf Wohnort Tatbestände Strafe
Dr. Ferdinand von Löhr Praktischer Arzt Worms Hochverräterische Verschwörung
Vorbereitung zum Hochverrat
Landesverrat
Anstiftung zum Aufruhr
Bewaffnete Teilnahme am Aufruhr
Lebenslängliche Zuchthausstrafe
Dr. Wilhelm Zimmermann, praktischer Arzt Praktischer Arzt Darmstadt Hochverräterische Verschwörung
Vorbereitung zum Hochverrat
Landesverrat
Anstiftung zum Aufruhr
Bewaffnete Teilnahme am Aufruhr
Lebenslängliche Zuchthausstrafe
Carl Ohly Pfarramts-Kandidat Großen-Buseck Hochverräterische Verschwörung
Vorbereitung zum Hochverrat
Anstiftung zum Aufruhr
Bewaffnete Teilnahme am Aufruhr
Lebenslängliche Zuchthausstrafe
Georg Adam Schaab von Reisen „ohne Gewerbe“ keine Angabe Vorbereitung zum Hochverrat
Bewaffnete Teilnahme am Aufruhr
Totschlag
Lebenslängliche Zuchthausstrafe
Georg Fees III. Uhrmacher Michelstadt Hochverräterische Verschwörung
Vorbereitung zum Hochverrat
Landesverrat
Anstiftung zum Aufruhr
Bewaffnete Teilnahme am Aufruhr
14 Jahre Zuchthaus
Adam Gärtner Bürgermeister Waldmichelbach Vorbereitung zum Hochverrat
Landesverrat
Anstiftung zum Aufruhr
Bewaffnete Teilnahme am Aufruhr
10 Jahre Zuchthaus
Max Beck ohne Gewerbe Darmstadt Hochverräterische Verschwörung
Vorbereitung zum Hochverrat
8 Jahre Zuchthaus
Benedikt Stamm Schuhmacher Michelstadt Vorbereitung zum Hochverrat
Landesverrat
Teilnahme am Aufruhr
8 Jahre Zuchthaus
August Heist Schuhmacher Michelstadt Vorbereitung zum Hochverrat
Landesverrat
Teilnahme am Aufruhr
8 Jahre Zuchthaus
Georg Haag II. Fabrikarbeiter Michelstadt Vorbereitung zum Hochverrat
Landesverrat
Teilnahme am Aufruhr
8 Jahre Zuchthaus
Johann Neff[Anm. 3] Schuhmachergeselle Michelstadt Vorbereitung zum Hochverrat
Landesverrat
Teilnahme am Aufruhr
8 Jahre Zuchthaus
Wilhelm Meyer Zimmermann Michelstadt Vorbereitung zum Hochverrat
Landesverrat
Teilnahme am Aufruhr
8 Jahre Zuchthaus
Georg Mühlfeld Schuhmacher Fürth (Odenwald) Vorbereitung zum Hochverrat
Landesverrat
Teilnahme am Aufruhr
8 Jahre Zuchthaus
Peter Mühlfeld III Landwirt Wahlen Vorbereitung zum Hochverrat
Anstiftung zum Aufruhr
Bewaffnete Teilnahme am Aufruhr
7 Jahre Zuchthaus
Heinrich Geisert Küster Michelstadt Vorbereitung zum Hochverrat
Anstiftung zum Aufruhr
Bewaffnete Teilnahme am Aufruhr
7 Jahre Zuchthaus
Georg Eisenhauer Ziegler Fürth (Odenwald) Vorbereitung zum Hochverrat
Anstiftung zum Aufruhr
Bewaffnete Teilnahme am Aufruhr
7 Jahre Zuchthaus
Nikolaus Bangert Bäckergeselle Wald-Michelbach Vorbereitung zum Hochverrat
Anstiftung zum Aufruhr
Bewaffnete Teilnahme am Aufruhr
6 Jahre Zuchthaus
Franz Jakob Hildenbeutel Sattlergeselle Wald-Michelbach Vorbereitung zum Hochverrat
Anstiftung zum Aufruhr
Bewaffnete Teilnahme am Aufruhr
6 Jahre Zuchthaus
Peter Mechler Wirt Wald-Michelbach Vorbereitung zum Hochverrat
Anstiftung zum Aufruhr
Bewaffnete Teilnahme am Aufruhr
6 Jahre Zuchthaus
Angeklagte in dem Strafprozess zu den Ereignissen in und um das Ober-Laudenbacher Gefecht, aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen: 46 (52 %) Handwerker; 17 (19 %) Arbeiter und Tagelöhner; 6 (7 %) Dienstleistung, Handel; 5 (6 %) Akademiker; 5 (6 %) Landwirte; 3 (3 %) ohne Beruf; 7 (8 %) Sonstige und ohne Angabe[29]

Die Liste der Angeklagten[30] als auch der Verurteilten zeigt, dass – im Gegensatz zu der in der Literatur weit verbreiteten Auffassung – nahezu keine „Bauern“ beteiligt waren, sondern überwiegend Handwerker und Tagelöhner. Prominent platziert in der Anklageschrift werden aber auch eine Handvoll Akademiker.

Dem getöteten Dirigenten der Regierungskommission Heppenheim, Christian Prinz, wurde 1851 ein Gedenkstein in Ober-Laudenbach errichtet, den 13 bei dem Gefecht ums Leben gekommenen Freiheitskämpfern wurde dagegen erst 125 Jahre nach dem Ereignis 1974 ein Gedenkstein gesetzt.[31]

Literatur

  • Anklage-Akt des Staats-Anwaltes am Criminalsenate des Großherzoglich Hessischen Hofgerichts der Provinz Starkenburg, auf Grund des Verweisungsurteils des genannten Gerichtshofes vom 11. und 12. April 1851, gegen Dr. Ferdinand von Löhr, praktischer Arzt aus Worms, und acht und achtzig Consorten, wegen der mit den Volksversammlungen zu Erbach und Oberlaudenbach zusammenhängenden Verbrechen, bestehend in Hoch- und Landesverrath, Aufruhr Todtschlag, Erpressung, Widersetzung, Gewaltthätigkeit und Drohung. Darmstadt 1851.
  • Eckhart G. Franz, Peter Fleck, Fritz Kallenberg: Großherzogtum Hessen (1800) 1806–1918. In: Walter Heinemeyer, Helmut Berding, Peter Moraw, Hans Philippi (Hg.): Handbuch der Hessischen Geschichte. Band 4.2: Hessen im Deutschen Bund und im neuen Deutschen Reich (1806) 1815–1945. Die hessischen Staaten bis 1945 = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 63. Elwert. Marburg 2003. ISBN 3-7708-1238-7
  • Werner Horneff: Volksversammlung am 24. Mai 1849 in Ober-Laudenbach. In: Geschichtsblätter Kreis Bergstraße 32 (1999), S. 161–170.
  • Kurt Lindt: Die Volksversammlung in Ober-Laudenbach am 24. Mai 1849. In: Die Starkenburg. Blätter für Heimatkunde und Heimatpflege, Ausgabe Juni–August 1925.
  • Ortsvorstand zu Oberlaudenbach: Ansprache des Ortsvorstands zu Oberlaudenbach an die Bewohner des Regierungs-Bezirks Heppenheim, wegen eines, dem zu Oberlaudenbach, am 24. Mai 1849 gefallenen Provinzial-Kommissär Prinz zu errichtenden Denmals [vom 21. November 1849]. In: Geschichtsblätter Kreis Bergstraße 6. Laurissa, Lorsch 1973, S. 52f.
  • Staatsanwalt am Kriminalsenat des Großherzoglich-Hessischen Hofgerichts: Anklage-Akt des Staats-Anwaltes am Criminalsenate des Großherzoglich Hessischen Hofgerichts der Provinz Starkenburg, auf Grund der Verweisungsurtheile […] gegen Ferdinand von Löhr, praktischer Arzt aus Worms, und 88 Consorten wegen der mit den Volksversammlungen zu Erbach und Oberlaudenbach zusammenhängenden Verbrechen, bestehend in Hoch- u. Landesverrath, Aufruhr, Todtschlag, Erpressung, Widersetzung, Gewaltthätigkeit und Drohung. Jacoby, Darmstadt 1851.
  • Otto Weber: Revolution und Auswanderung. 1849 – die Träume von demokratischen Freiheiten und allgemeinen Menschenrechten sind zerstoben. In: Lichtenberg. Spuren einer Familie = Begleitbuch zur Ausstellung vom 27. Juni bis 16. August 1992 in der Stadthalle Ober-Ramstadt. Verein für Heimatgeschichte / Stadt Ober-Ramstadt (Hg.), Ober-Ramstadt [1992], S. 259–262.
  • W(ilhelm) Zimmermann: Der Tag von Ober-Laudenbach. Ein Beitrag zur Geschichte der Revolutions-Jahre 1848–1849. Schneider, Mannheim 1866. Digitalisat

Anmerkungen

  1. Die Zahlen scheinen insgesamt stark übertrieben. Zimmermann, S. 46, spricht von einer zahlenmäßige Überlegenheit der Revolutionäre über das Militär von 3:1. Wenn man die Größe einer Kompanie mit 150 Soldaten bei drei Kompanien, also 450 Soldaten annimmt, ist eine Zahl von 1500 Revolutionären realistisch.
  2. Abweichend nennen Franz/Fleck/Kallenberg: Großherzogtum Hessen, S. 823, 40 Tote auf Seiten der Revolutionäre.
  3. Oder: Johann Reff.

Einzelnachweise

  1. Zimmermann, S. 28.
  2. Zimmermann, S. 25.
  3. Zimmermann, S. 29.
  4. Zimmermann, S. 30.
  5. So: Franz/Fleck/Kallenberg: Großherzogtum Hessen, S. 823; Anklage-Akt geht von „mehreren Tausend Menschen“ aus.
  6. Zimmermann, S. 31; Anklage-Akt, beiliegende Karte nach S. 82.
  7. Anklage-Akt, Beilage.
  8. Zimmermann, S. 36f.
  9. Christian Wilhelm Pabst: Der Feldzug gegen die badisch-pfälzische Insurrection im Jahre 1849, mit besonderer Beziehung auf das Neckarcorps, namentlich die Großh. Hess. Armeedivision. Darmstadt 1850, S. 132; Anklage-Akt, S. 26.
  10. Anklage-Akt, S. 26.
  11. Zimmermann, S. 42; Anklage-Akt, S. 26; Dingeldey, Georg. In: LAGIS: Hessische Biografie; Stand: 15. April 2021.
  12. Zimmermann.
  13. Anklage-Akt.
  14. Die Zeitung „Der Odenwälder“ vom 31. Mai 1849, zitiert nach Weber, S. 260.
  15. Zimmermann, S. 39–41.
  16. Anklage-Akt, S. 26.
  17. Zimmermann, S. 43.
  18. Anklage-Akt, S. 27.
  19. Zimmermann, S. 50f.
  20. Die Zeitung „Der Odenwälder“ vom 31. Mai 1849, zitiert nach Weber, S. 260.
  21. Anklage-Akt, S. 27.
  22. Anklage-Akt, S. 31.
  23. Anklage-Akt, S. 32.
  24. Zimmermann, S. 55.
  25. Anklage-Akt, S. 70–82: Auflistung aller Angeklagten und der ihnen zur Last gelegten Verbrechen.
  26. Anklage-Akt.
  27. Münchener Tagblatt: 1850. Nr. 235, 25. August 1850 (google.de [abgerufen am 12. Oktober 2020]).
  28. Verzeichniß rechtskräftig gewordener, in Gemäßheit des Art. 30 des Strafgesetzbuchs bekannt zu machender Straferkenntnisse der Gerichte der Provinz Starkenburg. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 30 vom 13. Juli 1853, S. 476–484 (478).
  29. Anklage-Akt, S. I–IV.
  30. Anklage-Akt, S. I–IV.
  31. Horneff, S. 170.