Oberlandesgericht Augsburg

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Das Oberlandesgericht Augsburg (OLG Augsburg) war ein zwischen 1879 und 1932 bestehendes bayerisches Oberlandesgericht.

Geschichte

Das Gericht mit Sitz in Augsburg wurde im Jahr 1879 aufgrund der Königlich Allerhöchsten Verordnung vom 2. April 1879 (GVBl. S. 355) errichtet. Es war für die Landgerichtsbezirke Augsburg, Kempten, Memmingen, Neuburg an der Donau und Eichstätt zuständig. Aufgelöst wurde es im Jahr 1932 auf Vorschlag der Kommission für Vereinfachung der Staatsverwaltung.

Augsburg ist heute der Sitz einiger Senate des Oberlandesgerichts München.

Präsidenten

Name Amtszeit
Stefan von Stengel 1880–1885
Josef von Schmitt (Jurist, 1817) 1885–1888
Karl von Mattenheimer 1888–1891
Alexander Harsdorf von Enderndorf 1891–1895
Eduard von Donle 1895–1899
Friedrich von Enderlein 1899–1904
Julius von Wünsch[1] 1904–1915
Carl von Braun 1915–1919
Alfred Dürbig 1919–1929
Hans Aull 1929–1932

GEZ-Hoax

Seit dem Jahr 1999 kursieren im Internet mehrere Falschmeldungen, nach denen Rundfunkteilnehmer laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Augsburg Anspruch auf Rückerstattung von Rundfunkgebühren hätten; auch der BGH hätte diese Entscheidung bestätigt. Seither weisen sowohl die GEZ als auch der BGH regelmäßig darauf hin, dass es weder ein OLG Augsburg noch eine entsprechende Entscheidung gibt. Folge des Scherzes waren hunderttausende ungerechtfertigte Rückerstattungsanträge – alleine in den Jahren 2000 und 2001 knapp 800.000 –, die von der GEZ bearbeitet und beantwortet werden mussten.[2]

Literatur

  • Iris Speiser: Die GEZ, das OLG Augsburg und das Sommerloch. In: JurPC. Web-Dok. 250/2002.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Angehöriger des Corps Bavaria Würzburg
  2. Hoax-Info Service: GEZ-Gebührenerstattung